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Das Bayerische Schulsystem eröffnet jedem Schüler einen individuelle Bildungsweg. Eine Übersicht finden Sie hier: www.km.bayern.de/eltern/schularten.html
Bei Fragen rund um die Schule empfehlen wir Ihnen, sich an die Lehrkraft bzw. Schule Ihres Kindes zu wenden. Rat und Unterstützung zu den Grund- und Mittelschulen erhalten Sie auch beim Staatlichen Schulamt Kitzingen:
Staatliches Schulamt im Landkreis Kitzingen
Alte Poststraße 8
97318 Kitzingen
Tel.: 09321 / 928 - 1802
Internet: http://www.schulamt-kitzingen.de/
mail: schulamt@kitzingen.de
Auch die Staatliche Schulberatung Unterfranken beantwortet Ihre Fragen bezüglich Schulsystem und Schullaufbahn sowie pädagogische und psychologische Fragestellungen.
Staatliche Schulberatungsstelle Unterfranken
Ludwigkai 4
97072 Würzburg
Tel.: 0931 / 79 45 - 410 oder -411
Internet: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/unterfranken/
mail: mail@schulberatung-unterfranken.de
Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Nürnberg (ZAQ) bietet Beratung für alle Berufsschulabschlüsse für Menschen aus allen Ländern.
http://www.migranet.org/migranet/migranet-Nuernberg/anerkennungsberatung
Der Anerkennungsanspruch ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus und kann auch aus
dem Ausland beantragt werden.
Die Anträge können weiterhin auch bei der IHK Fosa bzw. der Handwerkskammer vor Ort gestellt werden:
http://www.ihk-fosa.de
http://www.hwk-ufr.de/78,2028,2704.html
Auf der Seite http://www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie verschiedene Informationen zur beruflichen Anerkennung.
Die Seite www.berufliche-anerkennung.de gibt Tipps für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens.
www.bq-portal.de liefert Hinweise, wie ausländische Berufsabschlüsse bewertet werden können.
Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Durch den Einsatz moderner Suchfilter werden Informationen aus über 180 Ländern und deren Bildungsinstitutionen und Abschlüsse leicht zugänglich gemacht.
http://anabin.kmk.org/
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 9. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 121,8.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
06.04.2021 | 07.04.2021 | 08.04.2021 |
164,6 | 131,6 | 114,1 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Ab Ostermontag, den 05.04.2021, gilt daher Folgendes:
Den genauen Wortlaut des Sonderamtsblatts finden Sie hier https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/
Am 1. April hat der Landkreis die Inzidenz von 100 überschritten.
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
-In den Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen,
-der Q11 am Gymnasium und der Jahrgangsstufe 11 der FOS
-der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Weitere Informationen
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97318 Kitzingen
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