Der Landkreis Kitzingen möchte als Fairtrade-Landkreis anerkannt werden. Um zertifiziert zu werden, sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Unter anderem Maßnahmen, um den Fairtrade-Gedanken zu leben. Hier sehen Sie, welche Maßnahmen der Landkreis Kitzingen umgesetzt hat.
In den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse werden faire Produkte angeboten. Der Landkreis Kitzingen verwendet Fairtrade-Kaffee und Tee.
Bei der Nikolaus-Aktion im Jahr 2018 verschenkte der Personalrat Fairtrade Nikoläuse und Lekuchen an die Mitarbeiter. Einen ausführlichen Bericht über die Aktion finden Sie hier.
Am 3. Dezember nahm die Staatliche Berufliche Oberschule Kitzingen (FOSBOS) offiziell den FAIR-o-mat in Betrieb. Dieser Verkaufsautomat in der Aula des Gebäudes im Schulzentrum am Mühlberg bietet fair gehandelte Snacks und Getränke für den schnellen Hunger zwischendurch. Das Landratsamt begrüßt diese innovative Initiative auch im Zusammenhang mit der Bewerbung um den Titel Fairtrade-Landkreis sehr positiv und hat die Aktion mit Landkreismitteln unterstützt.
Die Staatliche Berufliche Oberschule in Kitzingen ist seit Ende 2016 anerkannte Fairtrade-School. Mit der Auszeichnung wird das Engagement der Schule für den fairen Handel bestätigt. So werden z.B. faire Produkte an der Schule angeboten, die Schüler können im Sportunterricht mit fairen Fußbällen kicken und das Thema fairer Handel wird im Unterricht thematisiert.
Hintergrund:
Der Fair-o-mat ist ein fairer und nachhaltiger Warenautomat, der fair gehandelte Produkte verkauft und nachhaltig und ökologisch ohne Strom arbeitet. Hierfür werden Gebrauchtgeräte genutzt und aufgearbeitet. Weitere Informationen zum Gedanken des Fair-o-mat finden Sie hier.
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 11. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 125,1.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
08.04.2021 | 09.04.2021 | 10.04.2021 |
114,1 | 121,8 | 143,7 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Aufgrund der im Ministerrat beschlossenen Änderungen gilt ab Montag, 12.04.2021 Folgendes:
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Weitere Informationen
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