Beteiligungsverfahren zum Mobilitätskonzept eröffnet

Wie kommt man im Landkreis Kitzingen künftig möglichst bequem und nachhaltig von A nach B? Um diese Frage zu beantworten und die Planungen der verschiedenen Verkehrsmittel sowie der Nachbarkreise gut aufeinander abzustimmen, erstellt der Landkreis Kitzingen zusammen mit dem Planungsbüro IGDB aus dem hessischen Dreieich ein Mobilitätskonzept.

Neben dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden darin der Rad- und Fußverkehr sowie Sharing-Angebote untersucht. Damit wird erstmals eine integrierte Gesamtplanung aller Verkehrsträger des Umweltverbundes im Landkreis Kitzingen vorgenommen und Maßnahmen entwickelt, die ihre Vernetzung untereinander weiter optimieren sollen. „Unser Ziel ist es, die Verkehrsträger des sogenannten Umweltverbundes – also Fuß, Fahrrad und ÖPNV – durch geeignete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu stärken. Das Mobilitätskonzept soll hierfür den Pfad für die kommenden Jahre aufzeigen“, erläutert Bernhard Hornig, Nahverkehrsbeauftragter im Landratsamt Kitzingen die Zielsetzungen des Mobilitätskonzeptes.

Umfangreiches Beteiligungsverfahren

Da die Planungen an den Nutzerbedürfnissen ausgerichtet werden sollen, wird die Erstellung des Mobilitätskonzeptes durch ein zweistufiges Beteiligungsverfahren begleitet. In der ersten Stufe erhalten alle, die sich an der Erstellung des Mobilitätskonzeptes beteiligen möchten, Gelegenheit ihre Wünsche und Anregungen über die Beteiligungsplattform www.mobilitaet-landkreiskitzingen.igdb.de mitzuteilen. Dies ist noch bis einschließlich Freitag, den 29.07.2022 möglich. Wer seine Anregungen per Post zusenden möchte, schreibt an IGDB Verkehrsplanung + Beratung, Mobilitätskonzept Landkreis Kitzingen, Im Steingrund 3, 63303 Dreieich.

Nachdem die Eingaben ausgewertet wurden, findet voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Workshop für die Kommunen und Träger öffentlicher Belange statt. Auf diesem soll der dann aktuelle Planungsstand diskutiert werden, bevor der Erstentwurf des Mobilitätskonzeptes, der gleichzeitig die Funktion eines Nahverkehrsplans erfüllen soll, in die Anhörung geht („zweite Beteiligungsstufe“). Im Rahmen dieser zweiten Stufe der Beteiligung werden alle Anhörungsberechtigten angeschrieben und um eine schriftliche Stellungnahme zum Planungsentwurf gebeten.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren in den nächsten Monaten. Denn nur mit einem breiten Rückhalt sowohl in der Bevölkerung, als auch in den Kommunen, die insbesondere für die meisten infrastrukturellen Maßnahmen beim Rad- und Fußverkehr zuständig sind, kann das Mobilitätskonzept zu einem Erfolgsprojekt für alle Beteiligten werden“, ist sich Projektleiter Peter Castellanos, der bei der IGDB für das Mobilitätskonzept verantwortlich ist, sicher.