Um die regionale Daseinsvorsorge seiner Bürgerinnen und Bürger durch eine nachhaltige Verbesserung der Mobilität in Zukunft sicherzustellen und den Standort Landkreis Kitzingen als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen, plant der Landkreis Kitzingen die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes in Ergänzung zum bereits bestehenden Nahverkehrsplan.
Auf Basis eines Beschlusses des Umwelt-, Verkehrs- und ÖPNV-Ausschusses vom 28.11.2019 soll im Landkreis Kitzingen ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Dadurch sollen Umsetzungsprojekte und Vorgaben für einen zukunftsträchtigen ÖPNV und weitere bedarfsgerechte Mobilitätsangebote im Landkreis Kitzingen erarbeitet werden.
Da ab Juni 2024 voraussichtlich alle Linienbündel des Landkreises Kitzingen als Bruttovertragslinien verkehren werden, ist der Zeitpunkt zur Erstellung des Konzeptes günstig. Außerdem wird voraussichtlich ab 2022 eine Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mainfranken durchgeführt, wovon erste Zwischenergebnisse in das Mobilitätskonzept einfließen könnten.
Das Mobilitätskonzept soll nicht nur den Landkreis Kitzingen betrachten, sondern auch abgestimmt auf die Mobilitätsangebote der Anrainerlandkreise sein. Außerdem soll es so konzipiert werden, dass das Mobilitätskonzept nach erfolgter Verabschiedung durch den Kreistag als Ergänzung des bestehenden Nahverkehrsplanes verwendet werden kann.
Innerhalb des Landkreises wird sich die demographische Entwicklung natürlich differenziert darstellen. Ein höherer Altersdurchschnitt aber wird überall festzustellen sein. Abwanderung bzw. Zuzug werden sich zwischen den peripheren, ländlichen Gemeinden auf der einen Seite und dem „Speckgürtel“ um Kitzingen auf der anderen Seite aber kleinräumig unterscheiden und entsprechend auf das Durchschnittsalter Einfluss haben. Dazu kommen Sondereffekte z.B. durch Infrastrukturen (Autobahnanschluss, schließende Schule) oder Arbeitsplätze, die nicht zur Gänze absehbar sind.
So wird für die Zukunft ein proaktives Handeln auf Landkreisebene im Bereich Sicherstellung von Mobilität gefordert sein, das jedoch individuell auf die verschiedenen Ausprägungen des demographischen Wandels in den einzelnen Gemeinden eingeht und Mobilität auf absehbare Zeit unter den verschiedenen Zielgrößen von quantitativen und qualitativen ÖPNV-Zielen, sozialen, wirtschaftlichen und Umweltzielen nachhaltig sicherstellt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Ermittlung der Mobilitätsbedürfnisse auf Grund der demografischen Veränderungen. Zudem sind technische Neuerungen z. B. in den Bereichen Digitalisierung, E-Mobilität bei der Konzeptentwicklung mit zu berücksichtigen, um auch langfristig den öffentlichen Nahverkehr aufrechterhalten zu können.
Das Mobilitätskonzept finden Sie hier!
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