Auf dieser Internetseite beantworten wir wichtige Fragen zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die Seite wird laufend aktualisiert.
Wichtige Information:
Die bislang erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und deren Familienmitglieder (in der Regel erteilt bis 4. März 2024 und bislang automatisch verlängert bis 4. März 2025) werden nochmals automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch die Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) vom 27.11.2024 beschlossen.
Dies gilt für alle Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und deren Familienmitglieder, die am 1. Februar 2025 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind.
Das bedeutet, dass diese Personen keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beim Amt für Migration und Integration stellen müssen.
Wichtig:
Ab dem 5. März 2025 endet der vorübergehende Schutz für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Das bedeutet, dass bei diesen Personen der derzeitige Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG dann nicht mehr gültig ist. Dieser Personenkreis erhält noch ein Informationsschreiben von der Ausländerbehörde und sollte sich umgehend mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Важлива інформація:
Посвідки на проживання, що були видані біженцям з України з українським громадянством та членам їхніх сімей (зазвичай до 4 березня 2024 року та раніше автоматично продовжені до 4 березня 2025 року) будуть знову автоматично продовжені до 4 березня 2026 року. Рішення ухвалено Федеральним міністерством внутрішніх справ і комплексного територіального розвитку (BMI) у Першому розпорядженні про внесення змін до Постанови щодо регулюваня продовження терміну дії посвідок на проживання (1.UkraineAufenthÄndFGV) від 27 листопада 2024 року.
Це стосується всіх громадян України та членів їхніх сімей, які станом на 1 лютого 2025 року мають дійсний дозвіл на проживання відповідно до статті 24 абзацу 1 Закону про проживання (AufenthG). Це означає, що цій категорії осіб не потрібно подавати заяву на продовження дозволу на проживання до Міграційної служби.
Важливо:
З 5 березня 2025 року припиняє дію тимчасовий захист для громадян третіх країн, які виїхали з України до Німеччини. Це означає, що наявний дозвіл на проживання відповідно до розділу 24 Закону про проживання для громадян третіх країн більше не діє. Ця категорія осіб отримає інформаційний лист від Міграційної служби і повинна негайно зв’язатися з відповідальним працівником.
Sie müssen sich
Zu diesem Zweck wird sich die Ausländerbehörde Kitzingen mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Vorsprachetermin nennen. Daher sollten Sie in der Aufenthaltsanzeige in jedem Fall auch Kontaktdaten, z.B. eine e-mail-Adresse nennen, unter der sich die Behörde bei Ihnen melden kann.
Wegen des enormen Arbeitsaufkommens sehen Sie bitte möglichst von telefonischen Terminanfragen ab.
Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich möglichst per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin:
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Familiennamen:
E-Mail: iryna.zanozovska@kitzingen.de
Zur Beantragung des Aufenthaltstitels müssten Sie Ihre Pässe, für jede Person ein biometrietaugliches Passbild sowie einen ausgefüllten Antrag mitbringen.
Das Antragsformular können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine kann ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden, denn es besteht ein berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet der mindestens ein Jahr und länger besteht (Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG).
(Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine Wohnungsvermittlung.)
Die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind für
Bei der Kommunalen Abfallwirtschaft gibt es mehrsprachige Flyer sowie Piktogramme, die das Trennen von Abfällen erklären.
Die Informationen finden Sie hier.
Die Integrationslotsin ist zentraler Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration und soll Sie in Ihrem Engagement unterstützen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier!
Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bietet Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#ukraine in ukrainischer Sprache an.
Es ist selbstverständlich auch möglich, dass sich Ukrainer gegen Corona impfen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausarzt.
Informationen zur Führerschein und Zulassung finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter folgendem Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html
Weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier auch in ukrainischer Sprache:
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de