Auf dieser Internetseite beantworten wir wichtige Fragen zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die Seite wird laufend aktualisiert.
Sie müssen sich
Zu diesem Zweck wird sich die Ausländerbehörde Kitzingen mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Vorsprachetermin nennen. Daher sollten Sie in der Aufenthaltsanzeige in jedem Fall auch Kontaktdaten, z.B. eine e-mail-Adresse nennen, unter der sich die Behörde bei Ihnen melden kann.
Wegen des enormen Arbeitsaufkommens sehen Sie bitte möglichst von telefonischen Terminanfragen ab.
Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich möglichst per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin:
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Familiennamen:
E-Mail: iryna.zanozovska@kitzingen.de
Zur Beantragung des Aufenthaltstitels müssten Sie Ihre Pässe, für jede Person ein biometrietaugliches Passbild sowie einen ausgefüllten Antrag mitbringen.
Das Antragsformular können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine kann ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden, denn es besteht ein berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet der mindestens ein Jahr und länger besteht (Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG).
(Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine Wohnungsvermittlung.)
Die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind für
Bei der Kommunalen Abfallwirtschaft gibt es mehrsprachige Flyer sowie Piktogramme, die das Trennen von Abfällen erklären.
Die Informationen finden Sie hier.
Die Integrationslotsin ist zentraler Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration und soll Sie in Ihrem Engagement unterstützen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier!
Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bietet Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#ukraine in ukrainischer Sprache an.
Es ist selbstverständlich auch möglich, dass sich Ukrainer gegen Corona impfen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausarzt.
Führerschein
Am 27.07.2022 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, mit der ukrainische Führerscheine in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt werden. Die Verordnung gilt für den Personenkreis, dem vorübergehender Schutz nach Art. 24 AufenthG gewährt wird.
Wird Ihnen dieser vorübergehende Schutz gewährt, dürfen Sie mit Ihrem gültigen ukrainischen Führerschein in Deutschland fahren. Sie müssen diesen nicht in einen deutschen Führerschein umtauschen und brauchen auch keine Bescheinigung der Führerscheinstelle. Eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins benötigen Sie ebenfalls nicht.
Bislang galt, dass Sie mit Ihrem ukrainischen Führerschein nach Einreise noch 6 Monate in Deutschland fahren dürfen und diesen dann in einen deutschen Führerschein umtauschen müssen. Hierfür war eine theoretische und praktische Fahrprüfung nötig.
Diese Regelungen gelten seit 27.07.2022 nicht mehr, wenn ein Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthaltG besteht.
Haben Sie einen digitalen Führerschein, dürfen Sie mit diesem fahren, wenn die Führerscheindaten bei einer Abfrage von den ukrainischen Behörden bestätig werden.
Ist die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen, der Ihnen in der Ukraine bei erstmaliger Erteilung nur für 2 Jahre ausgestellt wurde, dürfen Sie mit diesem fahren. Für andere abgelaufenen Führerscheine gibt es bisher keine Regelung.
Es soll auch möglich werden, für verlorene oder gestohlene ukrainische Führerscheine einen deutschen Ersatz-Führerschein zu bekommen. Bis dies technisch möglich ist, kann ein vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Führerscheindaten bei einer Abfrage von den ukrainischen Behörden bestätig werden.
Ukrainische Fahrerqualifikationsnachweise für Berufskraftfahrer (Lkw- und Busfahrer) sollen ebenfalls anerkannt werden können. Vorher ist eine Ausbildung mit Prüfung sowie eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Hierfür müssen noch nationale Vorgaben und technische Umsetzungen erfolgen. Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald die Regelungen getroffen sind.
Kfz-Zulassung
- Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung und der Zulassung von Fahrzeugen, die noch in der Ukraine zugelassen sind, finden Sie hier!
- Informationen zu Führerschein und Zulassung finden Sie auch beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter dem Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html
Die Zulassungsbehörden im Freistaat Bayern werden ermächtigt, in Einzelfällen Ausnahmen von der Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Jahresfrist des vorübergehenden Verkehrs) zu erteilen. Abweichend von dieser Vorschrift bleibt es bei der vorübergehenden Teilnahme auch dann, wenn das eine Jahr verstrichen ist, sofern für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort begründet wird. Letzteres wird – wie bisher – angenommen, wenn der ukrainische Bürger angibt, nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben zu wollen.
Für die Erteilung der Ausnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier auch in ukrainischer Sprache:
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de