Auf dieser Internetseite beantworten wir wichtige Fragen zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die Seite wird laufend aktualisiert.
Sie müssen sich
Zu diesem Zweck wird sich die Ausländerbehörde Kitzingen mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Vorsprachetermin nennen. Daher sollten Sie in der Aufenthaltsanzeige in jedem Fall auch Kontaktdaten, z.B. eine e-mail-Adresse nennen, unter der sich die Behörde bei Ihnen melden kann. Es kann durchaus einige Wochen dauern, bis wir uns bei Ihnen melden.
Wegen des enormen Arbeitsaufkommens sehen Sie bitte möglichst von telefonischen Terminanfragen ab.
Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich möglichst per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter:
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Familiennamen:
A-C: zuständig Herr Gatzke, E-Mail: maurice.gatzke@kitzingen.de
D-H: zuständig Frau Furkel, E-Mail: cornelia.furkel@kitzingen.de
I-M: zuständig Frau Berz, E-Mail: martina.berz@kitzingen.de
N-Z: zuständig Herr Endres, E-Mail: michael.endres@kitzingen.de
Zur Beantragung des Aufenthaltstitels müssten Sie Ihre Pässe, für jede Person ein biometrietaugliches Passbild sowie einen ausgefüllten Antrag mitbringen.
Sofern Sie bei der Antragstellung die Unterstützung einer Dolmetscherin bzw. eines Dolmetschers benötigen, können Sie sich an die E-Mail-Adresse info@ehrenamt-wirkt.de wenden: In dem dortigen Projekt „Landsleute helfen Landsleuten“ werden die Sprachmittler gebündelt und dort können sich ukrainische Geflüchtete hinwenden, um Sprachhilfen zu erhalten. Ebenso können Sie sich an die Agentur für bürgerschaftliches Engagement GemeinSinn wenden https://www.gemeinsinn-kt.de/ansprechpartner info@gemeinsinn-kt.de
Das Antragsformular können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Bitte beachten Sie, dass in den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen und auch im Landratsamt Kitzingen die Corona 3 G Regelung gilt.
Aktuell haben ukrainische Kriegsflüchtlinge hinsichtlich Sozialleistungen grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Durch den Beschluss des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder soll die Zuständigkeit für die Erbringung der Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auf den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II bzw. XII übergehen. Dies bedeutet, dass für diesen Personenkreis ab diesen Zeitpunkt das Jobcenter Kitzingen bzw. die Grundsicherung des Landratsamtes für Ihre Bedarfsgemeinschaft zuständig ist. Die geplante Gesetzesänderung soll zum 01.06.2022 erfolgen und wird derzeit erarbeitet.
Sollte die Gesetzesänderung wie angekündigt beschlossen werden ist ab dem 01.06.2022 für
Die AsylblG-Stelle des Landratsamtes hat deshalb alle Antragsteller angeschrieben, über den Wechsel informiert und mit einer Einverständniserklärung u.a. um die Weitergabe der Daten zwischen den Sozialleistungsträgern gebeten.
Wichtig für einen reibungslosen Wechsel ist hier die zeitnahe Rücksendung der Einverständniserklärung.
Die Berechtigten erhalten dann einen erneuten Antrag des Jobcenters bzw. des Sozialamtes. Aufgrund eines anderen Rechtskreises ist der Antrag leider erforderlich. Wir bitten hier um Verständnis. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass für den Bezug von SGB II bzw. SGB XII Leistungen ein deutsches Konto notwendig ist. Bereits jetzt kann die gewünschte gesetzliche Krankenversicherung ausgesucht werden. Bitte hier jedoch nicht selbst bei der Krankenkasse anmelden, dies erfolgt durch das Jobcenter oder dem Landratsamt. Hier benötigen die Stellen lediglich die Angabe über die Wunsch-Krankenversicherung.
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine kann ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden, denn es besteht ein berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet der mindestens ein Jahr und länger besteht (Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG).
Die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind für
Bei der Kommunalen Abfallwirtschaft gibt es mehrsprachige Flyer sowie Piktogramme, die das Trennen von Abfällen erklären.
Die Informationen finden Sie hier Abfalltrennhilfe für Ukraine-Flüchtlinge | Abfallwelt
Im laufenden AsylbLG Leistungsbezug müssen benötigte Krankenbehandlungsscheine vor dem Arztbesuch telefonisch im Landratsamt Kitzingen beim Sachbearbeiter angefordert werden.
Es wird ein Zahnschein für den Zahnarzt und ein Krankenbehandlungsschein für den Hausarzt pro Quartal (Kalendervierteljahr) ausgestellt und per Post zugesandt. Die Scheine sind ab Ausstellungsdatum bis zum Ende des Quartals gültig.
Der Hausarzt stellt die Überweisungen zu den Fachärzten aus und fügt eine Kopie des Krankenbehandlungsscheines bei. Hierfür wird der Arzt vergütet.
Bei einem medizinischen Notfall rufen Sie 116117 an. Der Bereitschaftsarzt behandelt ohne Krankenbehandlungsschein und meldet den Notfall mit dem KVB-Notfallmeldeformular der Sozialhilfe. Die Kostenübernahme wird vom Sozialamt mit dem Arzt geklärt.
Hilfsmittelverordnungen sind bis 250 € ohne Genehmigung des Landratsamt Kitzingen gültig. Kostenintensive Verordnung (= über 250 €) sind dem Landratsamt Kitzingen zur Genehmigung vorzulegen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zwecks Krankenbehandlungsschein können Sie den „Infos für ukrainische Kriegsflüchtlinge im Lkr. Kitzingen“ im Downloadbereich auf dieser Seite entnehmen.
Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bietet Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#ukraine in ukrainischer Sprache an.
Es werden auch spezielle Impfangebote gemacht, bitte informieren Sie sich hier https://www.corona-impfung-kitzingen.de/
Es ist selbstverständlich auch möglich, dass sich Ukrainer gegen Corona impfen lassen. Hierfür wurden im Impfzentrum des Landkreises Kitzingen, das vom Bayerischen Roten Kreuz in den Marshall Heights in Kitzingen betrieben wird, extra Impfzeiten eingerichtet, bei denen ein ukrainischer Arzt sowie Dolmetscher anwesend sind.
Spezielles Impfangebot für Ukrainische Bürger (Erwachsene BioNTech und Kinder mit BioNTech Kinderdosis)
Mittwoch, 16.03.2022 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 23.03.2022 09:00 – 12:00 Uhr
Bitte unter impfzentren.bayern.de oder über die Hotline 0800-8123000 einen Termin vereinbaren. Als Adresse ist bei der Registrierung der aktuelle Aufenthaltsort anzugeben.
Führerschein
Sie dürfen mit Ihrem ukrainischen Führerschein nach Einreise noch 6 Monate in Deutschland fahren. Danach dürfen Sie nur noch mit einem deutschen Führerschein fahren.
Möchten Sie Ihren Führerschein in einen deutschen umtauschen, müssen Sie eine theoretische und praktische Fahrprüfung absolvieren. Bitte setzen Sie sich dafür rechtzeitig mit einer Fahrschule in Verbindung, die Sie auf die Prüfungen vorbereitet.
Außerdem stellen Sie einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins bei der Führerscheinstelle am Landratsamt Kitzingen. Hierzu setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit der Führerscheinstelle in Verbindung (Telefon: 09321/928 – 4302, 4303, 4303, 4305; E-Mail: fuehrerschein@kitzingen.de). Den Antrag bekommen Sie dann zugeschickt.
Anschließend senden Sie den Antrag mit folgenden Unterlagen an das Landratsamt zurück:
Bitte unterschreiben Sie den Antrag und geben den Namen der Fahrschule an.
Kfz-Zulassung
Derzeit müssen Sie bzgl. Ihres Kraftfahrzeugs nichts veranlassen, also keine An- oder Ummeldung vornehmen.
Du konntest in der Ukraine deine Schule nicht beenden? Du hast mindestens 10,5 Jahre in der ukrainischen Schule verbracht?
Dann bewirb dich jetzt für einen Vorkurs am Studienkolleg München! Dort wirst du auf die Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg vorbereitet
Der Kurs startet bereits am 2.5.2022!
Bitte reiche folgende Unterlagen bis 28.4.2022 per E-Mail an Frau Esnouf (Gefluechtete.International@Verwaltung.Uni-Muenchen.DE) ein:
Wichtig: Leider wird kein Zimmer zur Verfügung gestellt, du musst also die Möglichkeit haben, in München bei Verwandten oder Freunden zu wohnen.
Falls du Fragen hast, melde dich bitte bei studieren@baybids.de
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Die FAQs der Bundesregierung für aus der Ukraine Geflüchtete gibt es hier auch in ukrainischer Sprache
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Landratsamt Kitzingen
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