Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Auf dieser Internetseite beantworten wir wichtige Fragen zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Die Seite wird laufend aktualisiert.

Wichtige Informationen zur automatischen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine, die am 01.02.24 eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, müssen wegen einer Verlängerung nichts unternehmen. Die Verlängerung erfolgt automatisch. Die Aufenthaltserlaubnis gilt weiter bis zum 04. März 2025.

Ein Termin in der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.

Hintergrund:

Mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung- UkraineAufenthFGV) vom 28.11.2023, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I Nr. 334 vom 04.12.2023 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass

alle Aufenthaltserlaubnisse, am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.

Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Plattform Germany4Ukaine und den untenstehenden Informationen für die Titelinhaber in ukrainischer, russischer und englischer Sprache.


Extended: Ukraine Residence Permit! Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities. Ukraine residence permit extended until 2025 Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.


Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців! Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців. Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.


Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев! Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев. Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4- го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.

Fragen und Antworten zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine in den Landkreis Kitzingen geflohen und können bei Bekannten leben bzw. mieten selbst eine Unterkunft an /Wie beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis o.ä.? / oder ausländerrechtliche Fragen

Sie müssen sich

  • zuerst im örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden: Bitte bringen sie dazu möglichst das ausgefüllte Formblatt „Aufenthaltsanzeige“ mit.
  • dann ist beim Ausländeramt Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen, ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu stellen:

Zu diesem Zweck wird sich die Ausländerbehörde Kitzingen mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Vorsprachetermin nennen. Daher sollten Sie in der Aufenthaltsanzeige in jedem Fall auch Kontaktdaten, z.B. eine e-mail-Adresse nennen, unter der sich die Behörde bei Ihnen melden kann.

Wegen des enormen Arbeitsaufkommens sehen Sie bitte möglichst von telefonischen Terminanfragen ab.

Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich möglichst per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin:

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Familiennamen:

E-Mail: iryna.zanozovska@kitzingen.de

Zur Beantragung des Aufenthaltstitels müssten Sie Ihre Pässe, für jede Person ein biometrietaugliches Passbild sowie einen ausgefüllten Antrag mitbringen.

Das Antragsformular können Sie unter folgendem Link herunterladen:

https://www.kitzingen.de/fileadmin/Medien_Landratsamt/Asyl/Antrag_Erteilung_oder_Verlaengerung_Aufenthaltserlaubnis.pdf

Wohnberechtigungsscheine für Sozialwohnungen

Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine kann ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden, denn es besteht ein berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet der mindestens ein Jahr und länger besteht (Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG).

(Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine Wohnungsvermittlung.)

Die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind für

Abfälle richtig trennen - auf Ukrainisch erklärt

Bei der Kommunalen Abfallwirtschaft gibt es mehrsprachige Flyer sowie Piktogramme, die das Trennen von Abfällen erklären.

Die Informationen finden Sie hier.

Integrationslotsin

Die Integrationslotsin ist zentraler Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration und soll Sie in Ihrem Engagement unterstützen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier!

Sie möchten sich für Menschen aus der Ukraine engagieren

  • Personen, die ukrainische Sprachkenntnisse besitzen und dolmetschen können, wenden sich bitte an die E-Mail-Adresse info@ehrenamt-wirkt.de. In dem dortigen Projekt „Landsleute helfen Landsleuten“ werden die Sprachmittler gebündelt und dort können sich ukrainische Geflüchtete hinwenden um Sprachhilfen zu erhalten.
  • Personen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, melden sich bitte beim BRK beim Projekt „GemeinSinn“ unter www.gemeinsinn-kt.de/ukraine oder telefonisch unter 09321/2103304. Dort werden die Angebote gesammelt.

Informationen zu Impfungen und AHA

Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bietet Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#ukraine in ukrainischer Sprache an.

Es ist selbstverständlich auch möglich, dass sich Ukrainer gegen Corona impfen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausarzt.

Informationen zu Führerschein und Kfz-Zulassung

Informationen zur Führerschein und Zulassung finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter folgendem Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html

Sicherheitsinformationen für Frauen und Mädchen - auch auf Ukrainisch

Informationen des BAMF

Weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier auch in ukrainischer Sprache: