Von der Fachstelle werden folgende Aufgaben im Bereich des Landkreises Kitzingen wahrgenommen:
- Information und Beratung in allen Fragen der stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften,
- Weiterentwicklung der oben aufgeführten Einrichtungen im Landkreis,
- laufende Überwachung der Einrichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Qualitätssicherung,
- unangemeldete turnusmäßige und anlassbezogene Überprüfungen der Einrichtungen im Landkreis,
- Vollzug und Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfegWoqG, in den einschlägigen Verordnungen des Gesetzgebers und in Leistungsvereinbarungen, geregelt sind.
Beschwerdestelle
Bei Beschwerden über Missstände in den oben aufgeführten Einrichtungen, können Sie sich jederzeit direkt an die FQA wenden. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt.
Dem multiprofessionellen Team der Fachstelle „Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht -“(FQA) gehören des weiteren Fachkräfte des Gesundheitswesens im Gesundheitsamt (dem Landratsamt eingegliedert) an. Diese sind in Fragen der ärztlichen Betreuung, des Infektionsschutzes, der Pflege und der Sozialen Betreuung in die Qualitätsentwicklung und Aufsicht eingebunden.
Oberste Ziele der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht – sind pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die in Einrichtungen und betreuten Wohnformen leben
- vor Beeinträchtigungen zu schützen,
- die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Selbständigkeit zu wahren und zu fördern,
- die Mitwirkung in den sie betreffenden Angelegenheiten zu gewährleisten,
- eine fachliche und umfassende Pflege und Betreuung zu gewährleisten,
- eine angemessene Qualität des Wohnens und der Versorgung zu sichern