Förderung der Denkmalpflege
Grundsätzliches/Antragstellung:
- Wir empfehlen eine persönliche Beratung im Landratsamt Kitzingen vor Antragstellung und beraten Sie gerne ausführlich, welche Förderungen in Ihrem Fall in Frage kommen.
- Die Förderanträge für den Landkreis Kitzingen, Bezirk Unterfranken und das Landesamt für Denkmalpflege sind beim Landratsamt erhältlich und auch hier einzureichen.
- Für Renovierungsmaßnahmen bzw. Veränderungen an Baudenkmälern ist eine Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz erforderlich (siehe Downloadbereich). Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. bei uns. Bitte reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zusammen mit aussagekräftigen Fotos, Lageplan und Maßnahmebeschreibung über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bei uns ein.
Aus Mitteln der Denkmalpflege werden grundsätzlich die sog. denkmalpflegerischen Mehraufwendungen gefördert, nicht die Gesamtkosten einer Instandsetzungs- bzw. Renovierungsmaßnahme.
Wer fördert was?
Der Landkreis Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z. B. Außen- und Innenrenovierungen, Fassaden-, Bildstock- und Hoftor-Sanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000 €. Zuschusssatz: 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands.
Der Landkreis Kitzingen fördert lediglich Maßnahmen von Privatpersonen; für kirchliche bzw. kommunale Projekte werden keine Zuwendungen gewährt. Für archäologische Maßnahmen sind aber auch Kommunen antragsberechtigt. Bei archäologischen Maßnahmen beträgt der Höchstzuschuss max. 3.000 € ebenso bei privaten Maßnahmen mit Förderung aus dem Entschädigungsfonds.
Neu: Ab 2018 unterstützt der Landkreis Kitzingen die Renovierung von Kleindenkmälern mit einem Zuschuss von 30 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands, max. 5.000 €.
Unter Kleindenkmälern sind zu verstehen: Bildstöcke, Steinkreuze, Flurdenkmäler, Hausfiguren sowie Hoftore, Toranlagen und Hausportale.
Für die Instandsetzung von Kleindenkmälern sind auch die Kommunen antragsberechtigt.
Antragstellung direkt beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61.
Die Förderrichtlinie des Landkreises finden Sie im Downloadbereich.
Der Bezirk Unterfranken
Der Bezirk Unterfranken gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse i. H. v. 10 % bis zu 20 % der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen.
Die Richtlinien wurden geändert:
Ab 01.01.2018 werden auch für Maßnahmen Zuwendungen gewährt, deren denkmalpflegerische Mehrkosten 40.000 € übersteigen.
Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den Bezirk Unterfranken begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter http://www.bezirk-unterfranken.de/
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat keinen bestimmten Zuschußsatz. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich u. a. nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das Landesamt für Denkmalpflege begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Die Städte und Gemeinden im Landkreis
Die Städte/Gemeinden im Landkreis Kitzingen fördern denkmalpflegerische Kosten in unterschiedlicher Höhe. Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, da nach den Richtlinien des Landkreises Kitzingen und des Bezirks Unterfranken u. a. eine angemessene Beteiligung der Kommune Voraussetzung für eine evtl. Bewilligung ist.
Die Bayerische Landesstiftung
Die Bayerische Landesstiftung fördert u. a. die Instandsetzung überregional bedeutsamer Baudenkmäler. Maßnahmen von Privatpersonen werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei außergewöhnlichen Projekten bzw. Maßnahmen mit hohen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen (z. B. umfangreiche Fachwerksanierungen etc.) empfehlen wir bei der Bayerischen Landesstiftung nachzufragen.
Antragstellung direkt bei der Bayerischen Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München. Weitere Infos sowie Formulare zum Herunterladen finden Sie unter http://www.landesstiftung.bayern.de/
Die Regierung von Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken gewährt Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre betreffende Gemeinde in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde etc.. Hier können u. a. die Modernisierung von Gebäuden gefördert und im Rahmen von Kommunalen Förderungsprogrammen Fassadenrenovierungen etc. bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeinde. Infos zur Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken.
Dorferneuerung
Bezüglich evtl. Zuschüsse aus Mitteln derDorferneuerung wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Gemeinde bzw. an das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg (http://www.ale-unterfranken.bayern.de ).
Steuervergünstigungen
Aufwendungen für die Erhaltung eines Baudenkmals können ggf. bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist hierfür u. a.,
- dass es sich bei dem Gebäude oder Gebäudeteil um ein Baudenkmal oder um den Bestandteil eines sog. "Ensembles" handelt und
- dass die Maßnahmen vor ihrer Durchführung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind.
Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie dann u. a. eine Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Diese Bescheinigung ist formlos unter Beigabe der angefallenen Rechnungen mit Auflistung zu beantragen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf. Den entsprechenden Antrag zum Herunterladen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege unter http://www.blfd.bayern.de (Hinweise für Denkmaleigentümer auf Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen).
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Ihr Ansprechpartner
Frau
Anna Hack
Landratsamt Kitzingen
Bauen und Planungsrecht, Technische Bauaufsicht Denkmalrecht, -förderung, Städtebauförderung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen