Online-Terminanfrage
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Online-TerminanfrageBauen und Planen
Wir beraten Sie gerne zu den Themen rund um bauen und planen im Landkreis Kitzingen. Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin - gerne auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten.
- Erteilung von Baugenehmigungen und isolierten Abweichungen von der BayBO
- Entscheidung über Bauvoranfragen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Entgegennahme von Beseitigungsanzeigen, Baubeginnsanzeigen, Nutzungsaufnahmen
- Bauüberwachung, öffentlich-rechtliches Vorgehen gegen bauordnungswidrige Zustände
- Auskünfte zu Fragen des öffentlichen Baurechts (Wir dürfen keine Fragen zum privaten Nachbarrecht erteilen, das ist nicht Sache der staatlichen Behörden, sondern der Amtsgerichte oder der rechtsberatenden Berufe).
Der Landkreis hat viele Baudenkmäler. Unser Ziel ist es, den Bauherrn durch Beratung und Förderung beim Erhalt und der Pflege behilflich zu sein. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich <link buergerservice/digitales-buergerbuero/bauamt-gutachten-zuschuesse-denkmalpflege/denkmalpflege/ - internal-link "Opens internal link in current window">Denkmalpflege</link>.
Beratung und Begleitung der Gemeinden des Landkreises Kitzingen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen nach dem BauGB). Rechtsaufsichtsbehörde.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
liebe Bewohner des Landkreises Kitzingen,
in einer Siedlung zu bauen ist rechtlich und technisch eine relativ leichte Aufgabe. Meist wird auf einem rechteckigen Grundstück mit Abstand zu den Nachbarn mittig ein schlüsselfertiges Haus aufgestellt. Die Regeln sind klar. Werden sie beachtet, so gibt es kaum Probleme.
Anders ist das im Dorf oder dort, wo schon Häuser stehen. Die bestehenden Gebäude sind auf oder nahe der Grenze errichtet, die Regeln zu Abstandsflächen sind komplizierter, meist passt kein Fertighaus. Bei einem Umbau muss auf die Umgebung geachtet werden.
Dabei hat das Leben im Dorf durchaus Vorzüge. Es vermittelt oft mehr Lebensfreunde, die Wege ins Zentrum sind kurz und trotz engerer Bebauung gibt es versteckte Ecken zum Wohlfühlen und Erholen vom Alltag. Auf zeitgemäßes Wohnen muss deshalb nicht verzichtet werden.
Bauen im Bestand bedarf aber mehr Vorbereitung, mehr Planung und mehr Sorgfalt. Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihren Weg zu finden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das sind die „Spielregeln“, die von allen Betroffenen berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der Daten Ihres Grundstücks geben wir Ihnen einen Einblick über die möglichen Optionen bzw. wo die Grenzen des Machbaren liegen, insbesondere mit Blick auf die Nachbarschaft.
Die Beratung erfolgt nach Anmeldung und Terminvergabe.
Damit wir auf Ihre Wünsche eingehen können, benötigen wir Informationen von Ihnen zum Baugrundstück. Die Daten werden bei der Anmeldung abgefragt: https://formularserver.kitzingen.de/frontend-server/form/alias/1/SG61-Bauberatung/
Selbstverständlich können Sie sich auch auf Papier anmelden. Dafür gibt es ein einfaches Formular, das wir Ihnen gerne zusenden.
Die Bauberatung hat eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe des Kreistages des Landkreises Kitzingen ins Leben gerufen. Zunächst als Versuch möchten wir den Bauwilligen helfen. Trotz aller Entbürokratisierung und Digitalisierung werden die Vorgaben für das Zusammenleben nicht einfacher. Auf dem Weg durch den Dschungel der Vorschriften bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Unter der E-Mail-Adresse bauberatung@kitzingen.de erreichen Sie uns bei weiteren Fragen.
Digitaler Bauantrag
Ab dem 1. August 2024 wird das Landratsamt Kitzingen in die Digitale Bauantragsverordnung aufgenommen. Die Voraussetzungen für die Annahme digitaler Bauanträge über das BayernPortal sind dann geschaffen und eine digitale Antragstellung ist ab diesem Tag möglich.
Über einen Online-Assistenten des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr können folgende Anträge digital gestellt werden:
- Bauantrag, Änderungsantrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
Die Nutzung des Online-Assistenten ist mittels eines elektronischen Nutzerkontos (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“) möglich. Dieses Nutzerkonto muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beantragt und eingerichtet werden. Nähere Infos hierzu finden Sie unter: https://id.bayernportal.de/de, https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Antragstellung in Papierform / Änderung des Verfahrensablaufs
Es besteht weiterhin die Möglichkeit die o. g. Anträge in Papierform zu stellen. Jedoch sind ab 01.08.2024 auch die Papieranträge direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Kitzingen
Sachgebiet 61
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
einzureichen.
Die eingereichten Papierunterlagen werden durch die Bauaufsichtsbehörde digitalisiert. Anschließend erfolgt unverzüglich die Beteiligung der zuständigen Kommune hinsichtlich der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen i. S. des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Die Bauantragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Bauministeriums, klicken Sie hier.
Hinweis:
Lediglich bei Verfahren, in denen die örtliche Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren und isolierte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes), erfolgt die Antragstellung in Papierform bei der zuständigen Kommune.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an bauamt@kitzingen.de oder telefonisch unter 09321 928-6101 melden.
Achtung:
Wir beraten Sie gerne zu den Themen rund um bauen und planen im LANDKREIS Kitzingen.
Für Ihr Bauvorhaben in der Großen Kreisstadt Kitzingen sind wir jedoch nicht zuständig. Hier wenden Sie sich bitte direkt an das STADTBAUAMT, Schulhof 4, Kitzingen, Telefon: 09321 20-0, www.stadt-kitzingen.de.
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Ihre Ansprechpartner
Herr
Michael Hofmann
Landratsamt Kitzingen
Sachgebietsleiter Bauen und Planungsrecht, Technische Bauaufsicht Bauordnung VGem Großlangheim, VGem Iphofen, VGem Kitzingen, Stadt Mainbernheim, Stadt Prichsenstadt, VGem Volkach
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Herr
Wolfgang Freyer
Landratsamt Kitzingen
Bauen und Planungsrecht, Technische Bauaufsicht Sachbearbeiter Bauleitplanung, Bauordnung Markt Geiselwind, Markt Schwarzach am Main, Stadt Dettelbach, VGem Marktbreit, VGem Wiesentheid
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau
Jana Winkler
Landratsamt Kitzingen
Bauen und Planungsrecht, Technische Bauaufsicht Sachbearbeiterin Bauleitplanung und Bauordnung Anwärterin Verwaltungswirtin 3. QE
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen