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Wohngeld wird auf Antrag nach Maßgabe des Wohngeldgesetzes (WoGG) zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt.
Wohngeld können Sie erhalten:
Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt hauptsächlich ab von:
Kinderreiche Familien werden stärker begünstigt als kleine Haushalte.
Stellen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde einen schriftlichen Antrag.
Allgemeine Informationen und Antragsunterlagen rund um das Wohngeld hat die Oberste Baubehörde im bayerischen Innenministerium zusammengestellt. Klicken Sie bitte hierund Sie werden weitergeleitet.
Hier können Sie Ihren Online-Wohngeld-Antrag stellen.
Online-Wohngeld-AntragBei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Andrea Christ
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Gudrun Pfeiffer
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Nina Wagner
Landratsamt Kitzingen
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
Sigrid Keller-Dinse
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de