Wohngeld wird auf Antrag nach Maßgabe des Wohngeldgesetzes (WoGG) zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt.
Wohngeld können Sie erhalten:
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines selbst bewohnten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt hauptsächlich ab von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Kinderreiche Familien werden stärker begünstigt als kleine Haushalte.
Stellen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde einen schriftlichen Antrag.
Allgemeine Informationen und Antragsunterlagen rund um das Wohngeld hat die Oberste Baubehörde im bayerischen Innenministerium zusammengestellt. Klicken Sie bitte hierund Sie werden weitergeleitet.