Ehrenamtskarte im Landkreis Kitzingen
Freiwilliges Engagement verdient besondere Anerkennung und Wertschätzung!
Mit der Einführung der Ehrenamtskarte im Januar 2013 bedankt sich der Landkreis Kitzingen bei seinen ehrenamtlich aktiven Bürgern für Ihren unermüdlichen Einsatz im gesellschaftlichen, sozialen, sportlichen, kulturellen und politischen Bereich. Durch Ihr vorbildliches Engagement schaffen Sie unbezahlbare Werte und tragen in besonderem Maße zum Wohl der Gemeinschaft bei. Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung – ein Dankeschön mit Mehrwert!
Welche Vorteile bietet die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Bayerische Ehrenamtskarte wird unterstützt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Informieren Sie sich am bequemsten gleich Online über die Akzeptanzpartner der Ehrenamtskarte im Landkreis Kitzingen.
Eine Karte, viele Vorteile
Fühlen Sie sich geehrt! Die Bayerische Ehrenamtskarte drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch,
- Attraktive Preisnachlässe von großen Marken und Herstellern
- Kostenloser Eintritt bei staatlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Schiffahrt
- Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Theater, Freizeitpark)
- Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Anbietern und Einrichtungen wie z.B.Schwimmbäder, Apotheken, Friseure etc.
- Überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen (z.B. Preisverleihungen, Neujahrsempfänge, Ehrenamtskongress)
Voraussetzungen für die Beantragung
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Wie beantrage ich die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte kann bei der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Kitzingen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. In diesem werden neben den persönlichen Daten Angaben zur ehrenamtlichen Tätigkeit abgefragt. Der Verein bzw. die Organisation muss Ihnen auf dem Formular die Art und den Umfang des zeitlichen Engagements bestätigen. Den Antrag senden Sie an die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Kitzingen zurück. Hier wird er geprüft und die Ausstellung der Ehrenamtskarte veranlasst.
Das Antragsformular liegt im Landratsamt an der Information aus, oder ist in der Fachstelle Ehrenamt erhältlich.
Gerne senden wir es Ihnen auch zu oder Sie laden das Antragsformular hier herunter.
Neu ist die Digitale Ehrenamtskarte, die Sie zusätzlich zu Ihrer analogen Ehrenamtskarte beantragen können. Formular zum Ausfüllen der Digitalen Ehrenamtskarte: https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen
Wie lange ist sie gültig?
Die Ehrenamtskarte ist 3 Jahre gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer ist auf Ihrer persönlichen Ehrenamtskarte aufgedruckt. Bitte beantragen Sie kurz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihre Ehrenamtskarte neu, denn eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch.
Eine verlängerte Ehrenamtskarte verliert nach vier Jahren ihre Gültigkeit.
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbefristet gültig.
Die Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gültig.
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Ihr Ansprechpartner
Frau
Manuela Link
Landratsamt Kitzingen
Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do vormittags)