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Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, welche im besonderen Maße geeignet sind, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die menschliche Gesundheit, aber auch auf Tiere, Boden, Luft, Klima, etc. hervorzurufen, bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Welche Anlagen das sind, regelt die 4. BImSchV.
Das können z. B. Industrieanlagen sein, aber auch Biogas- und Windenergieanlagen oder große Tierhaltungsbetriebe.
Das Genehmigungsverfahren ist zwar umfangreich, bietet aber insbesondere den Vorteil, dass die Genehmigung alle weiteren Genehmigungen (Beispiel Baugenehmigung), Erlaubnisse (Beispiel gewerberechtliche Erlaubnis), Gestattungen, usw. mit Ausnahme wasserrechtlicher Erlaubnisse beinhaltet (sog. Konzentrationswirkung).
Bei der erstmaligen Antragstellung zur Neugenehmigung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage bitten wir dringend vorher mit uns in Verbindung zu treten. Ihre Ansprechpartner siehe unten.
Genehmigungsantrag (für Neu- und Änderungsgenehmigungen sowie Vorbescheide) gem. §§ 9, 10, 16, 19 und 23b BImSchG
klicken Sie hierAnzeige einer nicht wesentlichen Änderung an einer bereits genehmigten Anlage gem. § 15 BImSchG
klicken Sie hierLandratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
