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Informationen für Tagesmütter und- Väter
Tagesmütter und Tagesväter gelten lebensmittelrechtlich als Lebensmittelunternehmer und müssen sich deshalb bei der Lebensmittelüberwachung des für den Wohnort zuständigen Landratsamtes registrieren lassen. Merkblätter finden Sie im Downloadbereich.
Lebensmittel in Naturkindergärten
Wie kann man die Essensausgabe in Naturkindergärten gestalten, ohne dabei die lebensmittelrechtliche Verantwortung zu vernachlässigen? Hierzu hat das Staatsministerium einen Leitfaden erstellt, der im Anhang heruntergeladen werden kann.
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