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Leistungsfreies Baudarlehen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm (bei Einhaltung der fünfjährigen Belegungsbindung wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss)
Für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, wie den Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenliftes, einer Rollstuhlrampe u.ä.
Liegt ein Pflegegrad vor, kann zusätzlich ein Pflegezuschuss von bis zu 4.000 Euro bei der Kranken-/Pflegekasse beantragt werden.
Somit sind bis zu 14.000 Euro möglich!
Den Förderantrag immer vor Maßnahmenbeginn stellen!
Ausnahme: für eine Nachförderung muss der Einzelfall geprüft werden
Die Merkblätter (http://www.verkehr.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php)
mit den Fördervoraussetzungen erhalten Sie in der Förderstelle.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.
Karin Hiller
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
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