Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) können Beschädigte und deren Familienmitgliedern sowie Hinterbliebene Leistungen erhalten, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Schädigung und des Gesundheitszustandes, sowie nach Einkommen und Vermögen.
Die Zuständigkeit für dieLeistungen der Kriegsopferfürsorge für Anspruchsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sind zum 01.01.2016 auf die Bundeswehrverwaltung übergegangen.
Mögliche laufende oder einmaligen Leistungen sind:
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Altenhilfe
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen