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Die Entsorgung der Nutztiere verhindert die Verschleppung von ansteckenden Tierkranheiten.
Abholaufträge erteilen Sie bitte unter Tel.: 0 95 49/ 3 66 oder 0 95 49/ 98 98 – 0 oder Fax:0 95 49/ 78 04
-> ab 1.1.2021 neue Nummer!! 09 71/ 8 01 31 31 oder FAX 09 71/ 8 01 77 31 31
Bitte sprechen Sie Ihre Abholaufträge außerhalb der Öffnungszeiten auf Band.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zv-tbn.de.
Verendete Heimtiere dürfen auf dem eigenen Grundstück des Tierhalters unter Beachtung nachfolgender Punkte begraben werden:
Equiden zählen zu den Nutztieren und müssen daher prinzipiell in einer Tierkörperbeseitigungsanlage verbrannt werden. Auf Antrag (per email vetamt@kitzingen.de oder FAX 09321/ 9 28 34 99) kann aber in Zusammenarbeit mit einem Krematorium eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Bitte lassen Sie auf der letzten Seite des Antrags Ihren Tierarzt die Identität des toten Tieres und die Seuchenfreiheit bestätigen.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de