Das Landratsamt bleibt grundsätzlich geöffnet, Besuche sind aber nur nach vorheriger Terminvergabe für dringende sowie unaufschiebbare Anliegen möglich. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. -> Mitarbeiterverzeichnis des Landratsamts
Die Zulassungsstelle bleibt ohne Termin und mit Bon-Ausgabe geöffnet. Rechnen Sie bitte mit längeren Wartezeiten und nutzen Sie den Wartebereich in der Eingangshalle! Bei sehr großer Nachfrage kann es sein, dass der Bongeber früher gestoppt werden muss, um alle Anliegen bearbeiten zu können.
Im Gebäude ist das Tragen einer FFP2-Maske oder gleichwertig Pflicht.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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mehr erfahren...außer an Feiertagen von 20.30 - 21.30 Uhr
mehr erfahren...Große Sonderausstellung 2021 "Als Franken fränkisch wurde" im Knauf-Museum Iphofen.
mehr erfahren...Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 11. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 125,1.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
08.04.2021 | 09.04.2021 | 10.04.2021 |
114,1 | 121,8 | 143,7 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Aufgrund der im Ministerrat beschlossenen Änderungen gilt ab Montag, 12.04.2021 Folgendes:
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Weitere Informationen
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