Die Entschädigungssatzung ist gesetzlich vorgeschrieben und regelt die Aufwandsentschädigungen sowohl für die Kreisräte als auch für alle weiteren für den Landkreis ehrenamtlich tätigen Personen.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de