Bitte wählen Sie Ihre Zielgruppe oder Thema aus.
Hier finden Sie die Informationen.
Zielgruppe
Thema
Ich suche
Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sichergestellt. Hilfen zur Gesundheit entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Personen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kommt daher Hilfe zur Gesundheit nicht in Betracht (auch nicht für Zuzahlungen, Eigenleistungen, Praxisgebühr, usw.).
Sollte für Sie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse - aus welchen Gründen auch immer - ausgeschlossen sein, können Sie beim Landratsamt Kitzingen weitergehende Informationen darüber erhalten, ob für Sie gegebenenfalls Hilfen zur Gesundheit möglich sind.
Hilfen zur Gesundheit als eine Form der Sozialhilfe ist allerdings abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen sowie seines Ehe-/Lebenspartners.
Wenden Sie sich hierfür bitte an die Mitarbeiter der Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Kitzingen. Sollten Sie persönlich vorbeikommen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de