Bitte wählen Sie Ihre Zielgruppe oder Thema aus.
Hier finden Sie die Informationen Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.
Dies kurz und knapp darzustellen, ist eine echte Herausforderung. Neben Aktionen zum Thema „plastikfrei“, der Bewerbung als Faire-Trade-Landkreis, der jährlichen Verleihung eines Umweltpreises, der Planung und Vorbereitung einer Umweltstation in Marktsteft und zahlreicher Angebote im Bereich Nachhaltigkeit, wie dem Kreisacker, leisten viele Stellen im Landratsamt ihren Beitrag. Diese sind in unten stehenden Vorträgen zusammengefasst.
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 9. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 121,8.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
06.04.2021 | 07.04.2021 | 08.04.2021 |
164,6 | 131,6 | 114,1 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Ab Ostermontag, den 05.04.2021, gilt daher Folgendes:
Den genauen Wortlaut des Sonderamtsblatts finden Sie hier https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/
Am 1. April hat der Landkreis die Inzidenz von 100 überschritten.
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
-In den Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen,
-der Q11 am Gymnasium und der Jahrgangsstufe 11 der FOS
-der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Weitere Informationen
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de