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Das Bodenschutzrecht bezweckt die Abwehr von Gefahren für den Boden als wesentliche Grundlage des Ökosystems sowie die Beseitigung von Schäden durch vor- und nachsorgende Schutz- und Sanierungsmaßnahmen.
Ziel des Bodenschutzrechts ist, die vielfältigen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und gegebenenfalls wiederherzustellen.
Der Schwerpunkt liegt hierbei vor allem auf der Sanierung von Altlasten und Altablagerungen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Privatleute werden mit Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen hauptsächlich bei Kauf oder Miete von bebauten und unbebauten Grundstücken konfrontiert, Gewerbetreibende bei einer Übernahme oder einer Umnutzung von Betriebsflächen.
Die Rechtsgrundlagen des Bodenschutzrechts bilden insbesondere die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Freistaates Bayern:
Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, die den Behörden bekannt sind, sind in einem öffentlichen Kataster eingetragen.
Auskünfte aus dem Altlastenkataster
Auskünfte über einzelne Flurstücke im Kreisgebiet können Sie schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Kitzingen beantragen. Dazu ist eine Vollmacht des Grundstückseigen-tümers erforderlich.
Eine schriftliche Auskunft ist kostenpflichtig, eine telefonische Auskunftserteilung gebührenfrei.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Verwaltungsgerichtliche Klage - Rechtsbehelf
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
