Das Bodenschutzrecht bezweckt die Abwehr von Gefahren für den Boden als wesentliche Grundlage des Ökosystems sowie die Beseitigung von Schäden durch vor- und nachsorgende Schutz- und Sanierungsmaßnahmen.
Ziel des Bodenschutzrechts ist, die vielfältigen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und gegebenenfalls wiederherzustellen.
Der Schwerpunkt liegt hierbei vor allem auf der Sanierung von Altlasten und Altablagerungen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Privatleute werden mit Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen hauptsächlich bei Kauf oder Miete von bebauten und unbebauten Grundstücken konfrontiert, Gewerbetreibende bei einer Übernahme oder einer Umnutzung von Betriebsflächen.
Die Rechtsgrundlagen des Bodenschutzrechts bilden insbesondere die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Freistaates Bayern:
- Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt vor allem die Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen und bestimmt Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Vorsorge und Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten.
- Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung, insbesondere mit ihren Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerten für Schadstoffe.
- Das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) legt die sachliche Zuständigkeit innerhalb Bayerns fest. Die Untere Bodenschutzbehörde des Landratsamtes Kitzingen wird unterstützt durch Fachbehörden wie das Wasserwirtschaftsamt, das Staatliche Gesundheitsamt und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.