Die Vielfalt der Natur im Kitzinger Land - Biotopkartierung
Die Biotopkartierung liefert wichtige Grundlagen für den Naturschutz und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile für die nachfolgende Generation bei. Die Biotope werden im Gelände in Karten eingezeichnet und dazu ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale beschrieben. Da nach einheitlichen Vorgaben kartiert wird, erhält man eine bayernweit vergleichbare Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der wertvollen und erhaltenswerten Biotope. Insgesamt wurden von 1985 bis 2019 in Bayern außerhalb der Alpen etwa 4% der Landesfläche als Biotope kartiert, von denen die meisten zu den "gesetzlich geschützen Biotopen" gehören (§30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG).
Die Biotope werden in verschiedene Biotoptypen unterteilt, die sich aufgrund ihrer Gelände- und Standorteigenschaften, dem Vorkommen von Pflanzenarten und ihren Lebensgemeinschaften sowie ihrer Entstehung voneinander unterscheiden. Bei diesen Biotoptypen handelt es sich zum einen um natürlich entstandene Flächen wie Hochmoore und Felsvegetation sowie zum anderen um Gebiete, die aufgrund früherer landwirtschaftlicher Nutzung (zum Beispiel Hecken und Streuwiesen) oder als Folge von Rohstoffgewinnung (zum Beispiel Abbaustellen) entstanden sind. Hinzu kommen Kartierungseinheiten mit Schwerpunkt im Alpenbereich und den Städten. Die Biotopkartierung Bayern gliedert sich in vier Bereiche: die sogenannte Flachlandkartierung außerhalb der Alpen und Städte, die Alpenbiotopkartierung, die Stadtbiotopkartierung sowie die Erfassung militärischer Liegenschaften. Die Biotopkartierung wurde in Bayern bereits 1977 begonnen.
Weitere Infos unter:
Zoologische Naturschutzfachkartierung:
Im Anschluss an die Biotopkartierung gilt es immer, die im Landkreis lebenden Tiergruppen, wie Amphibien, Libellen und Tagfalter zu erfassen. Ziel der ergänzenden Naturschutzfachkartierung ist, die Verbreitung und den Bestand seltener und gefährdeter Tierarten im Landkreis zu ermitteln. Sie erfolgt nicht flächendeckend, sondern untersucht eine Auswahl an bedeutenden Lebensräumen für standorttypische Arten wie z. B Knoblauchskröte, Steppengrashüpfer oder Magerrasen-Perlmuttfalter. Die Arbeiten dauerten rund zwei Jahre, die Ergebnisse werden sodann zentral zur Verfügung gestellt, Ende 2020 wurde die Datenerfassung abgeschlossen.
Weitere Informationen zur Biotopkartierung
Die Ergebnisse der Biotopkartierung werden über das Fachinformationssystem Naturschutz im Internet (FIN-Web) für jedermann zur Einsichtnahme bereitgestellt: fisnat.bayern.de/finweb oder können kostenlos heruntergeladen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/naturschutzfachkartierung/index.htm#:~:text=Die%20Naturschutzfachkartierung%20ist%20eine%20Auftragskartierung,geringem%20Umfang%20auch%20Pflanzen%20untersucht
Die Naturschutzfachkartierung ist eine Auftragskartierung des LfU mit meist zweijähriger Laufzeit. Standardmäßig werden in ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken und in geringem Umfang auch Pflanzen untersucht. Hierzu werden gezielt Arten und ihre Lebensräume ausgewählt. Die Untersuchungsergebnisse werden aufbereitet und im Anschluss an die Geländearbeiten in der Datenbank der Artenschutzkartierung als flächige Lebensräume oder als Fundpunkte dargestellt. Gemeinsam mit der Biotopkartierung aktualisiert die Naturschutzfachkartierung damit wichtige Grundlagendaten und verbessert die Kenntnisse über wertvolle Lebensräume und bemerkenswerte Arten im jeweiligen Untersuchungsraum.
So gilt:
Nicht die Kartierung, sondern die Natur macht eine Fläche zum Biotop. Rechtliche Einschränkungen können sich ergeben aus bestehenden Gesetzen, etwa dem § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) / dem § 39 Abs. 5 BNatSchG und dem Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG), die bestimmte Biotoptypen und Lebensstätten unter besonderen Schutz stellen sowie durch Schutzgebietsverordnungen.
"Vielfalt regional" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Der Bayerische Ministerrat hat am 1. April 2008 eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie) unter dem Motto „Natur.Vielfalt.Bayern.“ beschlossen. Der Beschluss erfolgte in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Verbänden und Institutionen, vor allem der Landnutzer und Grundeigentümer. Die bayerische Biodiversitätsstrategie beinhaltet vier zentrale Ziele: