Allgemeine Informationen zum Führerschein
Im Folgenden haben wir für Sie interessante und häufig gestellte Fragen gesammelt.
Führerscheinumtausch - kein Grund zur Eile
Ab dem Jahr 2033 darf es in der EU nur noch einen einheitlichen Führerschein geben, der zudem auf 15 Jahre befristet ist. Deshalb sind alle Führerscheine umzutauschen, die noch unbefristet sind. Vom Umtausch betroffen sind Personen, deren Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde.
Damit der Umtausch entzerrt wird, werden zunächst alle grauen und rosa Führerscheine umgetauscht, gestaffelt nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers. Danach werden die EU-Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht.
Aus den folgenden Tabellen können Sie ablesen, bis zu welchem Datum Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Bis zu diesem Datum behält Ihr alter Führerschein seine Gültigkeit und es ist nicht nötig, den Führerschein vorher umzutauschen. Die Fahrerlaubnis selbst ist vom Umtausch übrigens nicht betroffen, lediglich die Führerscheindokumente sollen, ähnlich wie Pässe, regelmäßig erneuert werden.
Den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins erhalten Sie in der Führerscheinstelle. Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Der Umtausch kostet 24 Euro.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau und rosa):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.1.2033 |
1953-1958 | 19.1.2022 |
1959-1964 | 19.1.2023 |
1965-1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.1.2026 |
2002-2004 | 19.1.2027 |
2005-2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012-18.1.2013 | 19.1.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wie bekommt man einen Kartenführerschein?
Wer noch seinen grauen oder rosa Führerschein hat und den neuen Kartenführerschein haben möchte oder braucht, stellt bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Umstellung in die neuen Klassen.
Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre Unterschrift für den Kartenführerschein benötigt wird.
Vorzulegen sind dabei
- Personalausweis oder der Reisepass
- ein Lichtbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch)
- Führerschein
- bei Beantragung der Klasse CE (auch beschränkt) nach Vollendung des 50. Lebensjahres ein Nachweis über die Gesundheitsprüfung und ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes über ausreichendes Sehvermögen.
Gebühren:
Umtausch in Kartenführerschein:24 €
Fahreignung-Bewertungssystem
Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), klicken Sie hier.
Punktestand
Eine Auskunft über Ihren Punktestand können Sie einholen beim
Kraftfahrt - Bundesamt
24932 Flensburg
entweder über Antragsvordruck oder online, beides finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden für den Internationalen Führerschein benötigt?
- Kartenführerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch)
Wer noch keinen Kartenführerschein hat, muss gleichzeitig einen Antrag auf Umstellung in die neuen Klassen stellen. Gebühr:
- internat. Führerschein: 16,30 €
- Umtausch in Kartenführerschein: 24 €
Welche Unterlagen werden für einen Ersatzführerschein (Verlust oder Unbrauchbarkeit) benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch)
- Versicherung an Eides Statt (nur bei Verlust)
- Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
Gebühr:
- bei Verlust: 35,30 €
- für Abnahme der Versicherung an Eides statt: 30,70 €
- bei Unbrauchbarkeit: 24,00 €
Änderungen der Personalien
Änderungen wie z.B. Familienname bei Heirat oder Anschrift müssen im Führerschein nicht eingetragen werden. Auf Wunsch kann jedoch ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihren geänderten Personalausweis oder Reisepass mit.
Befristung der Führerscheine
Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet. Befristet ist jedoch nicht die Fahrerlaubnis der betroffenen Klassen als solche, sondern lediglich das Führerscheindokument. Eine Verlängerung nach Ablauf der Befristungen ist nicht mit ärztlichen Untersuchungen verbunden.
Alte Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden (grau, rosa oder Scheckkarte) bleiben weiterhin gültig. Diese müssen spätestens bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden!
Die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle:
Montag - Donnerstag: | 08.00 - 13.00 Uhr |
Montag und Dienstag: | 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Ihre Ansprechpartner
Sonja Kordmann
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen - Sachbearbeiterin nationale und internationale Führerscheine
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Buchstabe A-G
Patrick Zinser
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen - Sachbearbeiter nationale und internationale Führerscheine
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
Buchstabe H-L, O-Q
(Mo-Do)
Melanie Servatius
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen - Sachbearbeiterin nationale und internationale Führerscheine
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Buchstabe M, N, R, St, U
Christine Schmidt
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen - Sachbearbeiterin nationale und internationale Führerscheine
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Buchstabenbereich S-Z (ohne St, U)
(Mo-Do)