Energieberatung, Fachplanung, Baubegleitung

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Eine umfassende Energieberatung wird über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit bis zu 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars gefördert, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Den Beratungsbericht sollten Sie sich als Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, dann ist bei den Kosten für die Sanierung in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, ein Zusatzbonus von 5 Prozent (iSFP-Bonus) möglich. Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Fachplanung und Baubegleitung:

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/energieberatung_node.html;jsessionid=D970E0A89261BBECB54C0B778818ED48.1_cid378


Sanierung Wohngebäude:

1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Steuerliche Förderung:

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind seit 2020 auch über eine neue Steuerermäßigung in Gestalt eines Steuerbonus durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes möglich. Gefördert werden Maßnahmen an selbstgenutzten Wohneigentum, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/foerderprogramme/zuschuesse-fuers-eigenheim-so-finden-sie-das-richtige-foerderprogramm-43745

2. Alte Heizung austauschen oder optimieren

Viele Hausbesitzer:innen tauschen erst eine Heizung aus, wenn die alte kaputt ist. Die Investition wird gerne aufgeschoben, bis nichts mehr geht. Lassen Sie sich besser rechtzeitig beraten.

Optimierung des vorhandenen Heizsystems:
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Gefördert werden zum Beispiel:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Dämmung der Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern

Die Liste der Maßnahmen ist nicht abschließend, detaillierte Informationen zur Heizungsoptimierung erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Wärmepumpen
Die Neuanschaffung von Wärmepumpen ist förderfähig, wenn die Anlage überwiegend für folgende Zwecke genutzt wird:

  • Raumheizung von Gebäuden
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz.
  • Gefördert wird auch die Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpe.

Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

Biomasse-Anlagen (Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel)
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab 5 kW Nennwärmeleistung:
1. automatisch beschickten Biomasseanlagen:

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln.

Eine Liste der förderfähigen finden Sie beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

2. handbeschickten Biomasse-Anlagen:

  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.

Eine Liste der förderfähigen finden Sie beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

Bei der Verbrennung von Biomasse entstehen Emissionen, für die Grenzwerte einzuhalten sind.
Anlagen mit besonders geringen Staubemissionen (2,5 mg/m3) erhalten einen höheren Zuschuss (Innovationsbonus in Höhe von 5 Prozent). Eine Liste der förderfähigen innovativen Anlagen finden Sie beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

Solarthermischen Anlagen

Die Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen wird gefördert, wenn sie mindestens einem der folgenden Zwecke dient:

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • solare Kälteerzeugung
  • die Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz.

Eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden Sie beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

Wärmenetz/Fernwärme

Als Alternative zur eigenen Heizung wird der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) gefördert, sofern dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist wird. Wenn der Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens 55 Prozent beträgt, erhalten Sie einen höheren Zuschuss.

Gebäudenetz

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht-öffentlichen Netzes (Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 und höchstens 16 Gebäuden. Die Gebäude müssen dabei auf einem oder mehreren Grundstücken der Eigentümer:innen oder Eigentumsgemeinschaften stehen. Die Wärmeerzeugung muss zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden und es darf kein Öl als Brennstoff eingesetzt werden.

Gefördert wird zudem der Anschluss an ein förderfähiges Gebäudenetz.

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW, BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)


Weiterführende Informationen:

Einen guten Überblick über die aktuellen Förderprogramme mit vielen nützlichen Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/heizungsfoerderung-fuer-bestandsgebaeude-heizen-mit-erneuerbaren-10773?pk_campaign=BesserHeizen2022_F%C3%B6rderung_ga

Auch beim Energieversorger nachschauen
Einige Energieversorger fördern neue Anschaffungen ihrer Kundinnen und Kunden. Von der Neuanschaffung einer Hocheffizienz-Heizungspumpe über E-Autos oder Wärmepumpen bis zum neuen Kühlschrank reicht teils die Zuschussmöglichkeit bei manchen Energieanbietern. Es lohnt sich also, hier einmal genauer nachzuschauen. 
Tipp: Prüfen Sie dabei auch immer die Konditionen und das Kleingedruckte.

Photovoltaik-Anlagen und Steckersolar-Geräte, Batteriespeicher
Fragen Sie hier auch bei Ihrer Gemeinde/ Ihrer Stadt nach, ob es ein kommunales Förderprogramm für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage oder eines Steckersolar-Gerätes gibt. 
Der Landkreis Kitzingen selbst kann derzeit für die Förderung der einzelnen Maßnahmen keine Mittel mehr zur Verfügung stellen.    

Der Freistaat Bayern hat das PV-Speicher-Programm im bayerischen 10.000-Häuser-Programm seit dem 22. April 2022 eingestellt.