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Das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz, das unter anderem den inklusiven Gedanken in der Kinder- und Jugendhilfe fördern soll, verpflichtet seit 01.01.2024 bundesweit die Jugendämter, einen Verfahrenslotsen zu beschäftigen.
Für das Landratsamt Kitzingen ist Herr Steffen Forstner als Verfahrenslotse tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst die individuelle Beratung und Begleitung zu allen Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre) mit einer (drohenden) Behinderung.
Wer sich durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung (körperlich, geistig, seelisch) in seinem Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sieht und deshalb Unterstützung benötigt, kann sich als Mensch mit einer (drohenden) Behinderung oder als Angehöriger eines solchen an Herrn Forstner wenden. Im gemeinsamen Gespräch wird dann erörtert, ob bzw. welche Eingliederungshilfeleistungen in den individuellen Fällen möglich sind. Dies kann beispielsweise eine Schulbegleitung, Assistenzleistungen, oder auch eine Mobilitätshilfe und vieles Weitere sein. Eine bereits anerkannte Schwerbehinderung ist dabei nicht zwingend Voraussetzung für eine Beratung durch den Verfahrenslotsen. Dies legitimiert den Zusatz einer möglicherweise drohenden Behinderung bei der Definition der Zielgruppe.
„Das mitunter komplexe Sozialleistungssystem sorgt dafür, dass viele Menschen nicht genau wissen, welche Rechte und Leistungen ihnen zur Verfügung stehen, um ihre Lebenssituation zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es mir ein besonderes Anliegen, hier eine Orientierungshilfe zu bieten, Menschen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie dabei zu unterstützen, diese durchzusetzen“, sagt Steffen Forstner zu seinen Zielen in der Beratungsarbeit.
Herr Forstner begleitet, je nach Wunsch, den gesamten Leistungsprozess. Von der Antragsstellung bis zur Genehmigung der Leistung. Auch kann er im Bedarfsfall mit den jeweiligen Kostenträgern in Kontakt treten, um offene Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Antragsstellung zu klären.
Die Beratung erfolgt kostenfrei, unabhängig und ist an den individuellen Bedürfnissen des zu Beratenden ausgerichtet.
Zu den weiteren Aufgaben von Herrn Forstner zählt es darüber hinaus, das Jugendamt bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in dessen Zuständigkeit zu unterstützen. Bis zum Jahr 2028 sollen die Jugendämter für alle Eingliederungshilfeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zuständig werden. Unabhängig von der Art der vorliegenden Beeinträchtigung. Aktuell kommt das Jugendamt nur als Kostenträger für Leistungen im Zusammenhang mit einer seelischen Behinderung in Frage.
Steffen Forstner
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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