Vielen Kleinunternehmern und Existenzgründern stellen sich Fragen zur Unternehmensgründung, - übergabe oder Existenzsicherung. Dies reicht oft von Planungs- und Finanzierungsfragen eines Vorhabens über die Optimierung von Organisationsabläufen bis hin zu Vertriebs- und Marketingstrategien.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Kitzingen bietet in Kooperation mit dem Verein Aktivsenioren Bayern e.V. einen Sprechtag für Kleinunternehmer und Existenzgründer an.
Dieser findet an jedem 3. Mittwoch im Monat von 10.00-14.00 Uhr im Landratsamt in Kiztingen statt.
In ca. 45-minütigen Einzelgesprächen erhalten Sie eine individuelle Beratung, Antworten auf Ihre Fragen und Know-how aus erster Hand von erfahrenen ehemaligen Unternehmern und Führungskräften aus der Wirtschaft.
Die nächsten Termine sind
In Kooperation mit dem Verein Aktivsenioren Bayern e.V.
Zur Internetseite des VereinsFrank Albert
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 11. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 125,1.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
08.04.2021 | 09.04.2021 | 10.04.2021 |
114,1 | 121,8 | 143,7 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Aufgrund der im Ministerrat beschlossenen Änderungen gilt ab Montag, 12.04.2021 Folgendes:
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Weitere Informationen
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