Mobil im Landkreis Kitzingen: Finanzielle Unterstützung für ein neues Lastenrad

Schritt für Schritt: Tipps zur Teilnahme an Sonderförderung

Passend zum beginnenden Frühsommer ist es in wenigen Tagen, ab dem 1. Juni, soweit: die Sonderförderung „Mobil im Landkreis Kitzingen mit Lastenrad und mehr“ startet. Wer ab Juni ein Lastenrad, S-Pedelec oder einen E-Aufsitzroller neu gekauft hat, kann anschließend den Kaufvertrag zusammen mit dem Online-Antrag einreichen.

„Es ist ganz einfach. Erst kaufen Sie sich ein neues Fahrzeug. Um die Förderung von 300 Euro zu bekommen, reichen Sie anschließend innerhalb von 30 Tagen Ihre Rechnung zusammen mit dem Online-Antrag beim Landratsamt ein.“, erklärt Landrätin Tamara Bischof das Prozedere. Der Fördertopf beträgt 10.000 Euro und wird nach dem Windhundprinzip an Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kitzingen vergeben. „Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger unkompliziert unterstützen, um mobil im Landkreis zu sein und das Auto öfter stehen zu lassen“, erläutert die Landrätin die Hintergründe der Sonderförderung.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 das Sonderförderprogramm beschlossen. Die Förderung ist für Privathaushalte konzipiert und bis zum 31.12.2023 befristet, sofern nicht vorher der Fördertopf ausgeschöpft ist. Hierdurch wird die Mobilität auch ohne Auto im Landkreis unterstützt.

Klimaschutzmanagerin Anke Hormel ist Ansprechpartnerin für das Förderprogramm. So können Kaufverträge und Rechnungen von Lastenrädern, S-Pedelecs und E-Aufsitzroller, die ab 1. Juni gekauft wurden zusammen mit dem Online-Antrag eingereicht werden. Ein Kauf vor dem 1. Juni 2023 kann nicht berücksichtigt werden.

Auf der Homepage des Landkreises auf der Klima-Seite www.kitzingen.de/klima ist der Zugang zum Online-Antrag zu finden und die Richtlinie für die Förderung veröffentlicht.

Darin ist unter anderem geregelt, was gefördert wird:

Der Neukauf von Lastenräder mit und ohne elektronische Unterstützung, von S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km pro Stunde erreichen und von Elektro-Aufsitzroller (keine E-Tretroller). Pro Haushalt kann ein Antrag gestellt werden. Die Antragsteller müssen ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Kitzingen haben.