Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater gesucht

In den Sommermonaten stehen die Telefone kaum still: Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger rufen bei der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Kitzingen an, weil sie Wespen- oder Hornissennester in ihren Gärten, an Terrassen, unter den Dächern, in Rollladenkästen, Schuppen, Nebengebäude usw. haben und nicht wissen, wie weiter verfahren werden darf. Insbesondere die Unterscheidung zwischen besonders geschützten Arten, wie Hornissen und normalen Wespen ist für die Betroffenen extrem schwierig.

Um auf die vielen Anfragen ab dem Jahr 2024 besser reagieren zu können, entstand die Idee an der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen zwei ehrenamtliche Helfer für eine unterstützende Tätigkeit als „Wespen- und Hornissenberater“ zu suchen.

Haben Sie Interesse sich in den Sommer- und Herbstmonaten zum Schutz wichtiger Insekten- und besonders geschützter Tierarten zu engagieren?

Dann melden Sie sich bitte bei der unteren Naturschutzbehörde, Ansprechpartnerin Lisa Nowak per Email naturschutz@kitzingen.de oder telefonisch: 09321/928-6210.

Als Wespen- und Hornissenberater werden Ihnen, nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Wespen- und Hornissenberater“, u.a. folgende Aufgaben übertragen:

  • Nach Bedarf Anfragen zum Thema beantworten (per Telefon oder E-Mail, ggf. Vor.Ort).
  • Sollte die Umsetzung eines Nestes vor Ort zwingend erforderlich sein, wird die weitere Vorgehensweise besprochen; es ist zudem möglich, dass der Berater selbst die Nester entfernt.
  • Bei fachlichen sowie rechtlichen Fragestellungen steht die Naturschutzbehörde dem Berater als Ansprechpartner zur Verfügung.

Erfahrung mit den genannten Tierarten ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Die untere Naturschutzbehörde freut sich auch über interessierte Quereinsteiger. Das Vorliegen eines Führerscheins und eines eigenen PKWs sind zwingend erforderlich.

Schutzausrüstung, Arbeitsmaterial, Fahrt- und Fortbildungskosten werden übernommen, die Arbeit wird mit einer Aufwandsentschädigung stundenweise entschädigt.