Geflügelpest-Virus bei einer verendeten Wildgans gefunden

Fall von Geflügelpest in Dettelbach gefunden

Bei einer in Dettelbach aufgefunden wilden Graugans ist die hoch ansteckende Geflügelpest nachgewiesen worden. Das vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachgewiesene H5N1-Geflügelpestvirus wurde vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Derzeit kommt es zu verstärkten Funden bei Wildvögeln, besonders bei wilden Wassergeflügel, in ganz Bayern.

Geflügelpestviren sind sehr beständig und können über verschiedene Wege und Vektoren direkt (Kontakt zu Wildvögeln oder anderem Hausgeflügel bei Ausstellungen/Handel) oder indirekt (z.B. über kontaminiertes Wasser, Futter, Schuhwerk oder Gerätschaften) in einen Bestand gelangen.

Daher wurden schon im November verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Kitzingen per Allgemeinverfügung angeordnet. So gilt im Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (außer Singvögel), ein Ausstellungsverbot für Geflügel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter.

Unbedingt ist darauf zu achten, dass der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln unterbunden wird. Nutzen Sie kein Oberflächenwasser oder über Dachflächen aufgefangenes Regenwasser zum Tränken von Geflügel und füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem sollten die Haltungseinrichtungen nur von befugten Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen (u.a. Schutzkleidung, Schuhwechsel, Händereinigung) betreten werden.

Geflügelhalter im näheren Umkreis von Sammel- und Futterplätzen von wilden Wassergeflügel (Wildgänse und –enten, Schwäne) werden um besondere Vorsicht gebeten!