Landkreis Kitzingen Das Landratsamt Kitzingen hat auf Grundlage der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) in einer Allgemeinverfügung öffentliche publikumsträchtige Plätze festgelegt, auf denen zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind.
Es handelt sich um folgende Plätze:
Stadt Kitzingen
Stadt Volkach
Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
Großlangheim
Kleinlangheim
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Hellmitzheim
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
Sulzfeld
Buchbrunn
Biebelried
Westheim
Dorfplatz um das Rathaus
Kaltensondheim
Die publikumsträchtigen Plätze wurden dem Landratsamt durch die Städte und Gemeinden des Landkreises benannt. Die Polizeiinspektion Kitzingen wurde beteiligt.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landratsamtes bekanntgegeben und einsehbar unter https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/ Dort können auch die Lagepläne zu den betreffenden Plätzen eingesehen werden.
Ungeachtet des Ansammlungsverbotes auf den genannten Plätzen ist das Feiern auf allen öffentlichen Plätzen und Anlagen im Landkreis nach der 15. BayIfSMV untersagt.
Daneben gelten auch an Silvester die Kontaktbeschränkungen der 15. BayIfSMV. Private Zusammenkünfte, an denen Personen teilnehmen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind danach grundsätzlich nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands. Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind, sind grundsätzlich maximal zehn Personen erlaubt.
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