
Informationen zur Kreistags- und Landratswahl am 8. März
Am Sonntag, den 8. März, finden die Kommunalwahlen statt. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Kitzingen betrifft dies die Wahl des Kreistages sowie die Wahl der Landrätin / des Landrats.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um diese beiden Wahlen – von den eingereichten Wahlvorschlägen und erforderlichen Unterlagen bis hin zu weiterführenden Informationen zum Ablauf der Wahl.
Testen Sie Ihren Stimmzettel vorab
Um Ihnen den Wahlvorgang näherzubringen, stellen wir Ihnen ein Online-Testmodul zur Verfügung. Dort können Sie den Stimmzettel der Kreistagswahl vorab ausprobieren:
- Sie sehen alle zugelassenen Listen und Bewerberinnen und Bewerber
- Sie können Ihre Stimmen frei verteilen
Das System zeigt Ihnen an wie viele gültige und ggf. ungültige Stimmen sie vergeben haben.
So können Sie sich in Ruhe mit dem Wahlsystem vertraut machen und sicherstellen, dass Sie am Wahltag korrekt wählen. Das Testmodul dient ausschließlich zur Information und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Wahl.
Zum Test: https://wahlen.osrz-akdb.de/uf-p/675000/4/20260308/kreistagswahl_kreis/probestimmzettel.html
Weitere Informationen zur Kommunalwahl in Bayern
Ausführliche und allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie zudem auf der offiziellen Informationsseite des Freistaats Bayern. Dort werden unter anderem folgende Themen erläutert:
Grundlagen der Kommunalwahl
Wahlrechte und Voraussetzungen
Stimmabgabe und Auszählung
Besonderheiten des bayerischen Wahlsystems
Alle Informationen: Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden in den kommenden Tagen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versendet. Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Briefwahl kann schriftlich, online oder persönlich beantragt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bei der jeweiligen Gemeinde eingehen.
Alternativ können Sie am Wahltag, dem 8. März, persönlich in Ihrem zuständigen Stimmbezirk wählen. Die Adresse Ihres Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind am Wahltag zu den gesetzlichen Wahlzeiten geöffnet.
