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Die "Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen" (31. BImSchV) wendet sich an die Betreiber von Anlagen, die unter Verwendung organischer Lösemittel bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ausführen.
Die Anlagen, wie beispielsweise Textilreinigungen, Lackierereien, Druckereien, Oberflächenbehandlungsanlagen, Beschichtungsanlagen, Herstellung von Anstrichstoffen und die diesen Anlagen zugeordneten Tätigkeiten und Mengenschwellen sind in den Anhängen I und II der Verordnung zu finden.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/anhang_i.html
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/anhang_ii.html
Betreiber dieser Anlagen, müssen diese vor der Inbetriebnahme beim Landratsamt Kitzingen, SG 62 Untere Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die Anzeige sollte unter Verwendung des hier zur Verfügung gestellten Anzeigeformulars durchgeführt werden.
Link: https://www.lfu.bayern.de/luft/loesemittel/doc/anzeigef.pdf
Externe Links:
Link: https://www.lfu.bayern.de/luft/voc/voc.htm
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de