Aufgrund der Starkregen-Ereignisse im Landkreis Kitzingen wurde am 1. Juni, um 22 Uhr Artikel 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes in Kraft gesetzt.
Die Vielzahl der Einsätze der Feuerwehr an verschiedenen Orten im Landkreis Kitzingen machte die Indienstsetzung einer Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) erforderlich, um so den hohen Koordinierungsbedarf bestmöglich zu bewältigen.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de