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Heizungstausch: Förderung auch nach Neuwahlen gültig

Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“

Gelder können zwei Jahre lang abgerufen werden.

Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Goldbrunner. 

Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bietet Orientierung

Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Vor Ort oder bei einer Online-Beratung analysieren die Experten den energetischen Zustand des Hauses und geben Empfehlungen zur Modernisierung und zur Wahl des passenden Heizsystems. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Gerne können Sie sich auch direkt im Landratsamt Kitzingen melden unter 09321 – 928 1110. Weitere Informationen gibt es auf der Klimaseite des Landkreises unter www.kitzingen.de/klima. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Sonderaktion des Landkreises Kitzingen 2025

100 kostenfreie Energieberatungen zu Hause:
 

Der Landkreis Kitzingen bietet als Sonderaktion 100 kostenfreie Vor-Ort-Energieberatungen in Kooperation mit allen Kreiskommunen und der Verbraucherzentrale Bayern an. Das Kontingent ist auf die fünf interkommunalen Allianzen (ILEs) im Landkreis, die Stadt Kitzingen und Geiselwind aufgeteilt.

Alle Informationen zur Sonderaktion und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Klimaseite des Landkreises unter www.kitzingen.de/klima

Ziel der Sonderaktion: Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Energieberatung vor Ort wird normalerweise ein Eigenanteil von 40 Euro fällig. Bei der Sonderaktion übernimmt der Landkreis Kitzingen für insgesamt 100 Beratungen diesen Eigenanteil. Der Landkreis unterstützt so die privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei der Frage, wie das eigene Wohnhaus effizient und zukunftsfähig optimiert werden kann.