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Übungen der US-Army im Juni und Juli

Im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 30.06.2026 führt eine Einheit der US-Streitkräfte Truppenübungen (Helikopterlandungen) durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen beansprucht. Der Übungsraum umgrenzt sich wie folgt: Gemeindegebiet Iphofen sowie Markt Einersheim. Im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.07.2026 führt eine Einheit der US-Streitkräfte weitere Truppenübungen (Helikopterlandungen) durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen beansprucht. Der Übungsraum umgrenzt sich wie folgt: Gemeindegebiet Iphofen. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Übungen zur Tages- als auch Nachtzeit stattfinden können.

Hinweise: 

Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Wir bitten Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungs-gebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem weisen wir auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Wir bitten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. 

Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008). 

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöver-schäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeit-punkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bay-ern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).