Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden niedrigen Wasserstände untersagt das Landratsamt Kitzingen vorübergehend die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2026.
Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des Mains. Dazu gehören beispielsweise auch die Volkach, die Schwarzach und der Breitbach. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung von dem Verbot ausgenommen.
Konkret untersagt die…