Beschreibung
Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.
Keine Belehrungspflicht besteht für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer von Vereinen und Verbänden auch bei öffentlichen Veranstaltungen (ohne gewerblichen Charakter) – hierfür steht der unten angehängte „Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln“ zur Verfügung.
Online-Belehrung
Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- stabile Internetverbindung
- Online-Zahlungsverfahren über Kreditkarte und GiroPay möglich
Hier geht’s zur Online Belehrung.
Online-Belehrung Schritt für Schritt erklärt:
- Stellen Sie eine stabile Internetverbindung sicher.
- Öffnen Sie bitte den Link zur Online-Belehrung.
- Ändern Sie ggf. über das Globus-Symbol in der rechten Ecke Ihres Bildschirms die Sprache.
- Akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.
- Starten Sie Ihren Antrag über die BundID oder ohne Registrierung.
- Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten an.
- Laden Sie ggf. eine Bescheinigung der Schule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen.
- Sehen Sie sich bitte die Belehrungsfilme in voller Länge an und beantworten Sie danach die Fragen.
- Die Belehrung kann abgeschlossen werden, wenn alle Belehrungsabschnitte erfolgreich absolviert wurden.
- Die Gebühr von 28 Euro bezahlen Sie bitte per Kreditkarte oder GiroPay. Die Bezahlung kann auch über eine andere Person erfolgen.
- Bitte laden Sie Ihre Bescheinigung herunter. Sie können zudem eine Quittung Ihrer Zahlung für Ihre Unterlagen speichern sowie eine Zusammenfassung Ihres Antrags.
- Wichtig: Der Download steht Ihnen einmalig zur Verfügung. Speichern Sie die Bescheinigung daher an einem sicheren Ort und vermerken Sie sich ggf. die Antrags-ID (beginnend mit EfA-…). Nur wenn Sie sich über die BundID angemeldet haben, können Sie die Bescheinigung auch im Nachgang herunterladen.
Schulung in Präsenz
Das Gesundheitsamt Kitzingen bietet neben der Online-Belehrung auch weiterhin eine Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IFSG an.
- Diese findet am letzten Donnerstag im Monat um 15:30 Uhr im Gesundheitsamt Kitzingen, Alte Poststraße 6B, statt.
- Für die Anmeldung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Gerne kann die Anmeldung aber auch über das Kontaktformular vorgenommen werden.
- Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit.
- Bitte kommen Sie spätestens 10 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Anmeldung des Gesundheitsamtes, um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
- Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
- Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt
Downloads
Einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln in verschiedenen Sprachen stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung.
Merkblätter zur Hygienebelehrung sind auf der Seite des Robert Koch Instituts in verschiedenen Sprachen abrufbar.
Ihre Ansprechpartner
Frau
Debbi Dominski
Landratsamt Kitzingen
Gesundheit Verwaltung, Kanzlei
Alte Poststraße 6 b
97318 Kitzingen
"(Mo+Di, Do+Fr)"
Frau
Birgit Ort
Landratsamt Kitzingen
Gesundheit Verwaltung, Kanzlei
Alte Poststraße 6 b
97318 Kitzingen
(Mo-Fr vormittags)
Frau
Christina Peter
Landratsamt Kitzingen
Gesundheit Verwaltung, Kanzlei
Alte Poststraße 6 b
97318 Kitzingen
"Mo-Do nachmittags, Fr vormittags"
Frau
Elisabeth Herold
Landratsamt Kitzingen
Gesundheit Verwaltung, Kanzlei
Alte Poststraße 6 b
97318 Kitzingen
(Di-Do vormittags)