Zum 1. August 2024 wird das Landratsamt Kitzingen in die Digitale Bauantragsverordnung aufgenommen. Damit sind die Voraussetzungen für die Annahme digitaler Bauanträge über das BayernPortal geschaffen und eine digitale Antragstellung ist möglich.
Über einen Online-Assistenten des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr können Bauanträge digital gestellt werden. Nähere Infos finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kitzingen: Baugenehmigungen | Landratsamt Kitzingen
Die Nutzung des Online-Assistenten ist mittels eines elektronischen Nutzerkontos (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“) möglich. Dieses Nutzerkonto muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beantragt und eingerichtet werden.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit Bauanträge in Papierform zu stellen. Jedoch sind ab 1.08.2024 auch die Papieranträge direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die eingereichten Papierunterlagen werden durch die Bauaufsichtsbehörde digitalisiert. Anschließend erfolgt unverzüglich die Beteiligung der zuständigen Kommune hinsichtlich der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen i. S. des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Das Landratsamt kann zeitgleich neben der Beteiligung der Landkreiskommune parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Dadurch wird eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren erwartet.
Landrätin Tamara Bischof informierte sich zum Start des digitalen Bauantrags über die neuen Abläufe und zeigte sich zufrieden: „Ich freue mich sehr, dass wir auch hier unserem Anspruch als Digitales Amt gerecht werden und den Landkreisbewohnern mit der Möglichkeit des digitalen Bauantrags einen echten Mehrwert bieten können, der dabei hilft das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen.“
Das Landratsamt Kitzingen wurde bereits 2022 als Digitales Amt ausgezeichnet, so dass viele Anträge und Formulare in den verschiedenen Bereichen bequem online ausgefüllt werden können. Nach einem Rückgang der Bauanträge und Genehmigungsfreistellungen im Jahr 2023 ist für die erste Jahreshälfte im Jahr 2024 (Stand 19.6.2024) wieder eine leichte Steigerung von 174 auf 211 Bauanträge und von 38 auf 54 Genehmigungsfreistellungen zu erkennen.
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