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Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis 30.09.2026 verlängert

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele kleinere Gewässer im Landkreis Kitzingen derzeit nur wenig Wasser

Bis einschließlich 31. August 2026 wurde durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Kitzingen untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs zu entnehmen. Grund hierfür war die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände. Je nach Beurteilung der Situation gegen Ende August sollte die Allgemeinverfügung verlängert werden oder auslaufen. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stuft nun aber die Niedrigwassersituation weiterhin als sehr kritisch ein und sieht die Verlängerung der Allgemeinverfügung als fachlich geboten an. Das Landratsamt Kitzingen hat deshalb die Allgemeinverfügung bis 30.09.2026 verlängert.

Der Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen. Gewässer II. und III. Ordnung sind kleiner, darunter fallen zum Beispiel auch die Volkach, die Schwarzach und der Breitbach.

Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Aktuelle Niedrigwassersituation 

An den Niederschlags-Messstellen in unserer Region sind in den vergangenen 90 

Tagen im Durchschnitt lediglich ca. 35 % (im Juli: 30—45 %) der mittleren Niederschlagssumme im Referenzzeitraum 1961 bis 1990 registriert. Die Niederschlagssummen liegen dabei weiterhin im Bereich oder teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003. Ein Großteil dieser Niederschläge fiel dabei erst innerhalb der vergangenen Woche und ist für eine nachhaltige Entspannung nicht ausreichend. Zuvor waren über drei Wochen lang keine Niederschläge zu verzeichnen. 

Diese Verhältnisse spiegeln sich weiterhin auch im Grundwasser und in den oberirdischen 

Gewässern wieder. 

Aktuell befinden sich 76 % (im Juli: 80 %) der Grundwassermessstellen im oberen Grundwasserstockwerk im niedrigen Wertebereich, darunter 52 % (im Juli: 50 %) sogar im sehr 

niedrigen Bereich. Auch ein Großteil der Messstellen der tieferen Grundwasserstockwerke 

zeigt niedrige oder sehr niedrige Verhältnisse. 

An einigen Grundwassermessstellen werden weiterhin neue Niedrigstwerte beobachtet. 

94 % (im Juli: 100 %) der Pegel an den Oberflächengewässern verzeichnen aktuell Niedrigwasser, an 80 % (im Juli: zwei Drittel) der Pegel wird der mittlere Niedrigwasserabfluss – 

teilweise sogar deutlich – unterschritten. 

Aktuell wird an den Pegeln Partenstein/Lohr (Lkr. MSP) und Marktbreit/Breitbach (Lkr. KT) das Abflussminimium erreicht.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Niedrigwassersituation weiterhin als höchst angespannt zu bewerten. Eine nachhaltige Entspannung der Lage ist derzeit noch nicht in Sicht, 

da auch in den nächsten Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge prognostiziert werden. Durch vereinzelte Niederschlagsereignisse werden weiterhin allenfalls kurzzeitige und 

lokale Abflusserhöhungen erwartet. 

Es ist zu erwarten, dass die angespannte Niedrigwassersituation an den Oberflächengewässern vorerst flächendeckend weiter anhalten wird. 

Im Grundwasser ist eine weitere Verschärfung der Niedrigwassersituation bis in den Spätherbst zu erwarten. Insbesondere in den Landkreises Miltenberg und Kitzingen ist mit weiteren neuen Niedrigstwerten an den Grundwassermessstellen zu rechnen.

Ergänzende Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation sind im Niedrigwasser-Lagebericht des LfU verfügbar (www.nid.bayern.de/lage).

Die Allgemeinverfügung kann mit allen Details im Sonderamtsblatt 36/2026 des Landkreises eingesehen werden: amtsblatt_-_20260831S.pdf