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Wasserentnahme aus allen Gewässern außer dem Main vorübergehend verboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele kleinere Gewässer im Landkreis Kitzingen derzeit nur wenig Wasser

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden niedrigen Wasserstände untersagt das Landratsamt Kitzingen vorübergehend die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2026.

Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des Mains. Dazu gehören beispielsweise auch die Volkach, die Schwarzach und der Breitbach. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung von dem Verbot ausgenommen.

Konkret untersagt die Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes zur Wasserentnahme besitzt, darf auch während des vorübergehenden Verbots weiterhin Wasser entnehmen.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gegen Ende August wird die aktuelle Situation erneut beurteilt. Abhängig von der weiteren Entwicklung wird die Allgemeinverfügung verlängert oder auslaufen.

Anhaltende Trockenheit belastet Grundwasser, Bäche und Flüsse

Die lange Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben inzwischen deutliche negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation und den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse. Besonders betroffen sind die kleineren Gewässer.

Aus hydrologischer Sicht waren sowohl der Winter 2025/2026 als auch das Frühjahr 2026 deutlich zu trocken und zu warm. Bereits zu Beginn der heißen und trockenen Sommerperiode bestand deshalb ein Niederschlagsdefizit.

An den Niederschlagsmessstellen in unserer Region wurden in den vergangenen 90 Tagen lediglich rund 30 bis 45 Prozent der durchschnittlichen Niederschlagsmengen des Vergleichszeitraums 1961 bis 1990 gemessen. Die Niederschlagsmengen liegen damit im Bereich der extremen Trockenjahre 1976 und 2003 oder teilweise sogar deutlich darunter.

Die Auswirkungen sind inzwischen sowohl im Grundwasser als auch in den oberirdischen Gewässern deutlich zu erkennen.

Grundwasserstände auf sehr niedrigem Niveau

Aktuell befinden sich 80 Prozent der Grundwassermessstellen im oberen Grundwasserstockwerk im niedrigen Wertebereich. Die Hälfte der Messstellen liegt sogar im sehr niedrigen Bereich.

Auch ein Großteil der Messstellen in den tieferen Grundwasserstockwerken weist niedrige oder sehr niedrige Werte auf. An einigen dieser Messstellen werden derzeit immer wieder neue Niedrigstwerte beobachtet.

Niedrigwasser in sämtlichen Oberflächengewässern

Auch die Situation in den Bächen und Flüssen hat sich weiter verschärft. Sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis führen inzwischen Niedrigwasser. An gut zwei Dritteln der Pegel wird der mittlere Niedrigwasserabfluss unterschritten – teilweise sogar deutlich. Im Vergleich zur Vorwoche hat sich die Abflusssituation weiter verschärft. Einzelne Gewässerabschnitte sind bereits trockengefallen.

Die niedrigen und sehr niedrigen Abflüsse belasten zunehmend auch die Gewässerökologie. Insbesondere in kleineren Gewässern kommen hohe Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffkonzentrationen hinzu. Darunter leiden Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen.

Eine nachhaltige Entspannung der Situation ist derzeit nicht in Sicht. Für die kommenden Wochen werden kaum Niederschläge erwartet, die zu einer deutlichen und länger anhaltenden Verbesserung der Wasserführung führen könnten. Auch mögliche Starkregenereignisse dürften voraussichtlich nur kurzzeitig und lokal für höhere Abflüsse sorgen.

Daher muss mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation sowohl beim Grundwasser als auch bei den Oberflächengewässern gerechnet werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation und zur Einordnung der Grundwasserstände stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt im Niedrigwasser-Informationsdienst zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung mit allen rechtlichen Details kann im Amtsblatt 30/2026 des Landkreises Kitzingen eingesehen werden.