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Beginn der Amphibienwanderung – Autofahrer bitte Rücksicht nehmen

Mit den ersten wärmeren Tagen beginnen die heimischen Amphibien ihre Wanderung aus den Überwinterungsquartieren zu den Laichplätzen. Dabei müssen sie vielerorts auch Straßen überqueren und werden nicht selten leider überfahren. Das Landratsamt Kitzingen bittet daher alle Autofahrer an diesen Tagen um rücksichtsvolles Verhalten.

Wie es aus der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts heißt, müssen Autofahrer grundsätzlich überall im Bereich von Tümpeln, Teichen und anderen Gewässern mit Amphibienwanderungen rechnen. Insbesondere bei wärmerem und regnerischem Wetter, ab Beginn der Dämmerung und nachts. Die Zahl der Tiere, die bei ihrer Wanderung Straßen überqueren, kann zwischen wenigen Dutzenden und einigen hundert schwanken. Bei diesen Amphibien handelt es sich um Frösche, Kröten, Molche und Salamander. Die von den Amphibien stark frequentierten Straßen können auch für den Autofahrer gefährlich sein, betonen die Mitarbeiter aus der unteren Naturschutzbehörde. 

An den wichtigsten Übergängen werden deshalb auch in diesem Jahr wieder Amphibienzäune mit sogenannten „Krötenschildern“ aufgestellt. 

Untersuchungen haben ergeben, dass die Kreisstraße KT 37 zwischen Rimbach und Krautheim (400 Meter nach Ortsende Rimbach bis 800 Meter nach Ortsende Rimbach) auch in diesem Jahr ein stark frequentierter Amphibienübergang ist. Deshalb wird die Strecke dieses Jahr mit einer Schranke gesperrt. Die Sperrung erfolgt, sobald die ersten Kröten wandern (ab circa fünf Grad in der Nacht) und zwar bis längstens 30. April 2025, jeweils zwischen 19 Uhr und 6 Uhr. Eine Umleitung ist über die KT 36 – Gemeindeverbindungsstraße Obervolkach – Staatsstraße 2274 – Krautheim und umgekehrt. Auch die Wirtschaftswege, die in diesen Teil der KT 37 einmünden, werden gesperrt. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen bittet um Verständnis für die Sperrung. 

Nach Information der unteren Naturschutzbehörde, haben sich auch in diesem Jahr viele freiwillige Helfer bereit erklärt, die Tiere, die entlang der Zäune in die eingegrabenen Eimer fallen, aufzusammeln, über die Straße zu tragen oder in Laichgewässern auszusetzen. Da diese Arbeit meist in die Morgen- und Abendstunden fällt, hat das Landratsamt wieder eine 

Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz dieser Personen veranlasst. Es wird gebeten, diese unbedingt einzuhalten. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321) 928 –6212 bis -6215, E-Mail: naturschutz@kitzingen.de