Zurück

Angepasste Maskenpflicht für Kitzingen

ÄNDERUNG

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kitzingen am Sonntag bei 37,3 lag, greifen seit Montag, 19. Oktober die Neuerungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Oktober. 

In der veröffentlichten Corona-Ampel des Bayerischen Staatsregierung hat der Landkreis Stufe gelb erreicht, was unter anderem Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen bedeutet.

Am Sonntag waren diese Plätze gemeinsam mit der Polizei Kitzingen festgelegt worden, am Montagmittag trafen sich Vertreter des Landratsamts, der Stadt Kitzingen sowie der Polizei zu einer Begehung aller festgelegten Plätze, um die tatsächliche Besucherfrequenz festzustellen.

Den Erfahrungen in der Mittagszeit nach, in der in der Regel viele Fußgänger unterwegs sind, können einige Straßenzüge aus der Maskenpflicht genommen werden. Nicht mehr von der Maskenpflicht betroffen sind die Schrannenstraße, die Alte Mainbrücke, die Kaiserstraße inklusive Gustav-Adolf-Platz und Königsplatz sowie die Luitpoldstraße.

In folgenden Straßen gilt ab Dienstag, 20. Oktober, 00.00 Uhr Maskenpflicht:

  • Marktstraße
  • Schweizergasse
  • Herrnstraße
  • Alte Burgstraße, einseitig auf der Fußgängerzonen-zugewandten Seite
  • Ritterstraße
  • Obere Kirchgasse in der Zeit von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr
  • Pavillon gegenüber der staatlichen Realschule Kitzingen am Mainufer

Stadtgebiet Kitzingen

Stadtgebiet Volkach

Abweichend von Nr. 1 der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen vom 18.10.2020 gilt das Alkoholverbot nach § 25 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 zusätzlich zu Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung an nachfolgenden Plätzen:

  • Oberer Mainkai
  • Unterer Mainkai
  • Alte Mainbrücke
  • Am Bleichwasen, nach den Sportplätzen über den Stadtbalkon bis einschließlich Gartenschaugelände, sowie am Parkplatz unterhalb der alten Mainbrücke

Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 18.10.2020 bleiben unberührt, insbesondere die Maskenpflicht in Teilen des Stadtgebiets von Volkach.