Die Inzidenz im Landkreis Kitzingen liegt laut RKI am Sonntag, 7. März, deutlich unter 35 bei überaus erfreulichen 30,7.
Ab Montag, 8. März, gilt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Maßgeblich laut Verordnung für die Ersteinstufung ist der Tageswert am Sonntag, 7. März 2021, also für den Landkreis Kitzingen die Inzidenz von 30,7. Dieser Wert wurde am Sonntag vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-173/ bekannt gegeben.
Das bedeutet ab 8. März:
Weitere Öffnungsschritte, unter anderem kompletter Präsenzunterricht in Grundschulen, folgen am 15. und am 22. März bei niedrig bleibender Inzidenz.
Landrätin Tamara Bischof ist hocherfreut über die niedrige Inzidenz und die Möglichkeit, nun den Einzelhandel öffnen zu können: „Wir haben sehr viel getestet in den vergangenen Wochen und die Kontakte stringent nachverfolgt. Ich sehe den niedrigen Wert nun auch als Bestätigung unserer Arbeit und vor allem als Ergebnis der Anstrengungen unserer Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Vorgaben halten."
Natürlich ist die Inzidenz nur eine Momentaufnahme, doch die Zahlen, die für die Inzidenz zu Grunde liegen, bewegen sich in den vergangenen Tagen im Landkreis Kitzingen im einstelligen Bereich, am Samstag, 6. März, wurde zum Beispiel gar kein neuer positiver Fall gemeldet:
28.02.2021: 2 Fälle
01.03.2021: 1 Fall
02.03.2021: 7 Fälle
03.03.2021: 8 Fälle
04.03.2021: 6 Fälle
05.03.2021: 2 Fälle
06.03.2021: 0 Fälle
Ein weiterer Todesfall:
Im Zusammenhang mit Corona gibt es einen weiteren Todesfall. Eine 88 Jahre alte Frau mit erheblichen Vorerkrankungen starb in der Klinik Kitzinger Land. Die Zahl steigt somit auf 79.
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 11. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 125,1.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
08.04.2021 | 09.04.2021 | 10.04.2021 |
114,1 | 121,8 | 143,7 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Aufgrund der im Ministerrat beschlossenen Änderungen gilt ab Montag, 12.04.2021 Folgendes:
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
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