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Energieberatung für Wohngebäude – Förderprogramm des Bundes

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/energieberatung_node.html;jsessionid=D970E0A89261BBECB54C0B778818ED48.1_cid378