

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/energieberatung_node.html;jsessionid=D970E0A89261BBECB54C0B778818ED48.1_cid378
