Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli 2025 führt eine Einheit der US-Streitkräfte Truppenübungen im Gemeindegebiet von Iphofen durch. Geplant sind unter anderem Hubschrauberlandungen, die sowohl tagsüber als auch in den Nachtstunden stattfinden können.
Das Landratsamt Kitzingen bittet die Bevölkerung, sich während dieses Zeitraums von militärischen Einrichtungen, Fahrzeugen und Soldaten fernzuhalten. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und dem ungestörten Ablauf der Übung. Jagdausübungsberechtigte werden um besondere Vorsicht gebeten, da nicht vorhersehbar ist, wo sich die Truppe innerhalb des Übungsraums aufhalten wird.
Zudem wird ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, die von zurückgelassenen militärischen Gegenständen – insbesondere Sprengmitteln oder Fundmunition – ausgehen können. Derartige Funde dürfen keinesfalls berührt werden. Jede Entdeckung ist umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz sowie der Verkauf solcher Gegenstände sind verboten und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Für die Regulierung etwaiger Manöverschäden stehen sowohl die Gemeinden als auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für Schäden durch die Bundeswehr, sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Ost, Drosselbergstraße 2, 99097 Erfurt, für Schäden durch ausländische Streitkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung. Entschädigungsansprüche sind möglichst zeitnah geltend zu machen.
Schäden, die durch NATO-Streitkräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht wurden, müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Schadens und der verursachenden Truppe direkt bei der genannten Regulierungsstelle angezeigt werden. Grundlage hierfür ist die Manöverbekanntmachung vom 4. Dezember 2008.
Das Landratsamt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und bittet um besondere Achtsamkeit während des genannten Zeitraums.
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