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Verbot der Wasserentnahme aus bestimmten Gewässern

Die lange Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen haben deutliche negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand unserer Bäche und Flüsse. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 11. August mitgeteilt, dass es aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich sei, den wasserrechtlichen Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch für Wasserentnahmen aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung bis zum 30. September im gesamten Landkreis Kitzingen zu untersagen.

Betroffen sind hiervon alle Gewässer zweiter und dritter Ordnung, also Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im Landkreis Kitzingen mit Ausnahme der Gewässer erster Ordnung (Main). Für die Bürger des Landkreises bedeutet dies, dass die Entnahme für den Gemeingebrauch oder eigenen Gebrauch in geringen Mengen mittels Pumpen, beispielsweise für das Tränken von Vieh oder den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft, nun untersagt ist. Zulässig ist nur noch die Entnahme mit Handschöpfgefäßen, wie Eimer oder Gießkannen.

Ausnahmen gibt es für die Gefahrenabwehr, etwa dann, wenn die Feuerwehren zum Löschen Wasser aus einem Teich oder Bach benötigen oder wenn für die Entnahme eine besondere wasserrechtliche Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde gilt (Auflagen im Bescheid beachten!).

Die Allgemeinverfügung bzw. das Sonderamtsblatt finden Sie hier