Einige Änderungen im Energiebereich für das Jahr 2023

Erneuerbare Energien sollen 2023 noch mehr in den Fokus rücken

Ab 2023 sollen einige neue Vorschriften die Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Ziel ist es, den Energieverbrauch weiter zu verringern und erneuerbare Energien noch mehr in den Fokus zu rücken. Wie diese Anpassungen gelingen können, darüber hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern Informationen zusammengestellt.

Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.

Was ändert sich bei Photovoltaikanlagen?

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumerinnen und Prosumer, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Die Einspeisevergütung wird besser vergütet. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.

Wer sich genauer mit seinem Dach und der Möglichkeit für Photovoltaik und Solarthermie beschäftigen möchte, kann den neuen Solardachkataster des Landkreises Kitzingen nutzen, der mit Unterstützung des Regionalmanagements und BayStMWi eingerichtet wurde. Den Link gibt es auf der Seite des Landratsamtes unter www.kitzingen.de/klima.

Was ändert sich bei Energiespar-Investitionen?

Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden ab Januar auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müs-sen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.

Was ändert sich für Neubauten?

Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhauses 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.

Bei Fragen zu den veränderten Regeln in Bereich Energie und Energieeffizienz hilft auch die Energie-beratung der Verbraucherzentrale Bayern. Termine für eine Telefon- bzw. Videoberatung kann im Landratsamt unter 09321 – 928 1109 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.