Den Opfern des Hochwassers im Landkreis Kitzingen soll möglichst schnell und unkompliziert geholfen werden. Der Freistaat Bayern hat für die Geschädigten im Landkreis als erstes Kontingent bis zu 1,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Anträge für die Auszahlung der Soforthilfen stehen auf der Homepage des Landratsamtes Kitzingen www.kitzingen.de zur Verfügung. Zudem wurden alle Bürgermeister kontaktiert. „Den Menschen, die im Landkreis vom Hochwasser getroffen worden sind, kann jetzt schnell geholfen werden“, freut sich Landrätin Tamara Bischof über die möglichst einfache Beantragung für die Bürgerinnen und Bürger.
Pro Haushalt ist eine Soforthilfe von bis zu 5000 Euro für Schäden am Hausrat vorgesehen, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro. Wer keine Elementarversicherung abgeschlossen hatte, obwohl er sich hätte versichern können, bekommt nur die Hälfte ausgezahlt. Eine entsprechende Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung ist vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31.08.2024 einzureichen.
Das Landratsamt hat die Gemeinden gebeten, die Anträge vor Ort in den Rathäusern anzunehmen, die vorgeschriebene Identitätsprüfung durchzuführen und den Antrag an das Landratsamt weiterzuleiten. Das ermöglicht eine einfache, wohnortnahe Abwicklung.
Personen, die besonders schwer durch das Hochwasser getroffen worden sind und in existenzielle Not geraten sind, können einen Zuschuss aus dem sogenannten Härtefonds beantragen. Dort können bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden. Hier dauert die Auszahlung aber länger als bei den Soforthilfen. Diese Anträge können beim Landratsamt angefordert werden.
Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe ist die Regierung von Unterfranken zuständige Behörde. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.
Herr Armin Stäblein ist der Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen und unter der Telefonnummer 09321/928-3100 erreichbar.
Die Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen können Sie hier einsehen und herunterladen.
Landratsamt Kitzingen
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