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Hochwasserhilfen des Freistaats beantragen

Im Folgenden finden Sie die Antragsformulare und Informationen.

Zu trennen ist zwischen den "Soforthilfen" sowie "Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften".

Die Soforthilfen sollen "sofort" ausgezahlt werden nach Vorlage des Antrags und der entsprechenden Nachweise (Schadenshöhe, Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung).

Das Landratsamt hat die Gemeinden gebeten, die Anträge vor Ort in den Rathäusern anzunehmen, die vorgeschriebene Identitätsprüfung durchzuführen und den Antrag an das Landratsamt weiterzuleiten. Das ermöglicht eine einfache, wohnortnahe Abwicklung. Gehen Sie deshalb zunächst bitte mit Ihrem Antrag auf Ihr jeweiliges Rathaus zu. 

Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

Ansprechpartner im Landratsamt:

Frau Lang: 09321/928 -3201 oder per Mail: soforthilfe-hochwasser@kitzingen.de

Herr Müller: 09321/928-3202 oder per Mail: soforthilfe-hochwasser@kitzingen.de


Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe ist bezüglich des Härtefallfonds ein Ansprechpartner an der Regierung von Unterfranken zuständig. 

Die entsprechende Richtlinie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und Antragsformulare finden Sie unten. Die ausgefüllten Anträge bitten wir bis spätestens 31. Dezember 2021 an das Landratsamt, Frau Baumgartner, birgit.baumgartner@kitzingen.de, zu schicken. Die Anträge werden von dort an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet.

Ansprechpartner für die Finanzhilfeaktion ist im Bereich 2 der Regierung von Unterfranken

Herr Bernd Lother

Sachgebiet 20 / Wirtschaftsförderung und Beschäftigung

Tel.: 0931 / 380 1659

bernd.lother@reg-ufr.bayern.de


Zur Pressemitteilung des Ministeriums

Zur Pressemitteilung des Landratsamts

Härtefallfonds für gewerbliche Wirtschaft und Angehörige freier Berufe