Warnung des Veterinäramtes: Hasenpest bei toten Feldhasen im Klosterforst im Gemeindegebiet Kitzingen festgestellt

Im Waldgebiet Klosterforst wurden aktuell verendete Feldhasen aufgefunden, bei denen Tularämie nachgewiesen wurde. Die Tularämie, auch Hasenpest genannt, kommt bundeweit vor und auch im Landkreis Kitzingen wurde die Hasenpest in den letzten 12 Monaten in verschiedenen Revieren festgestellt. Bei der Tularämie handelt es sich um eine durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Infektionskrankheit, die vorwiegend bei wildlebenden Hasenartigen (Hasen, Kaninchen) und Nagetieren (Mäuse, Ratten, Eichhörnchen) vorkommt. Auch Stechinsekten und Zecken können eine Rolle bei der Übertragung spielen. Die Tularämie ist eine Zoonose, die durch direkten Kontakt mit der kontaminierten Umgebung oder infizierten Tieren auf den Menschen übertragbar ist. Bundesweit wurden im Jahr 2023 beim Menschen 100 Fälle gemeldet, in Bayern 19 Fälle, einer davon im Landkreis Kitzingen.

Die infizierten Tiere erkranken an einer akut verlaufenden fieberhaften Allgemeininfektion mit Abmagerung, Schwäche und Apathie. Sie laufen schwankend und verlieren häufig die natürliche Scheu. Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Nur wenige Keime sind für eine Infektion notwendig. Beim Menschen kommt es häufig zu grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, auch Lungenentzündungen, fortschreitenden Entzündungen an der Eintrittsstelle und Lymphknotenschwellungen. Personen bei denen Krankheitserscheinungen nach einem Wildtierkontakt auftreten, sollen einen Arzt aufsuchen und diesen darauf hinweisen. Bei einer rechtzeitigen Diagnose heilt die Erkrankung unter Antibiotika in der Regel problemlos aus. 

Es werden folgende Verhaltensmaßregeln empfohlen:

  • Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren
  • Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren
  • Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren-- Tragen von Handschuhen und Mundschutzmaske
  • Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung
  • Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren.