Bitte wählen Sie Ihre Zielgruppe oder Thema aus.
Hier finden Sie die Informationen.
Zielgruppe
Thema
Ich suche
Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils oder des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge), wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
Das Jugendamt überprüft als Beistand die Höhe des Unterhaltsanspruches eines Kindes oder Jugendlichen und kümmert sich darum, dass dieser Unterhaltsanspruch in einem vollstreckbaren Titel (ggf. auch gerichtlich) festgehalten wird. Daneben sorgt das Jugendamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Mahnung oder Zwangsvollstreckung) dafür, dass Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe erfolgen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sie endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do)
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Fr vormittags)
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Do ganztags, Mi+Fr vormittags)"
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo & Do vormittags, Di ganztags)
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mi, Do, Fr)
Landratsamt Kitzingen
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Mi, Di vormittags)"
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Di+Mi, Fr vormittags)"
