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Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils oder des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge), wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
Das Jugendamt überprüft als Beistand die Höhe des Unterhaltsanspruches eines Kindes oder Jugendlichen und kümmert sich darum, dass dieser Unterhaltsanspruch in einem vollstreckbaren Titel (ggf. auch gerichtlich) festgehalten wird. Daneben sorgt das Jugendamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Mahnung oder Zwangsvollstreckung) dafür, dass Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe erfolgen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sie endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Melanie Lenz
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Fr vormittags)
Stefanie Kolb
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di ganztags, Do vormittags)"
Aylin Dohnal
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Stefanie Heß
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di+Fr vormittags, Mi+Do ganztags)"
Antonia Zimmermann
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Mi ganztags, Di vormittags)"
Ursula Klauer
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mi-Do ganztags, Fr vormittags)"
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de