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Die Kindertagespflege wurde mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Somit stellt die Kindertagespflege auch förderrechtlich eine unverzichtbare und gleichwertige Form des Betreuungs- und Bildungsangebotes in Bayern dar.
Kinder von 0-14 Jahren können im Rahmen der Kindertagespflege zu regelmäßigen Zeiten betreut werden. Tagespflegepersonen bieten ein familiennahes Betreuungsangebot in einer Kleingruppe an. Aufgrund der Gruppengröße haben Tagespflegepersonen die Möglichkeit individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern einzugehen. Tagespflegepersonen stellen eine konstante Bezugsperson dar und fördern Kindern in ihrer Entwicklung.
Die qualifizierte Kindertagespflege ist ein Angebot des Landkreises Kitzingen. Das Amt für Jugend und Familie Kitzingen ist hierbei Ihr Ansprechpartner:
Julia Claus
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de