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Der Beitrag für den Besuch eines Kindergartens, einer Krippe oder eines Hortes oder die Gebühr für die Inanspruchnahme einer qualifizierten Tagespflege kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Amt für Jugend und Familie Kitzingen übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern(teilen) und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Erforderlichkeit für die Übernahme der Teilnahmegebühren eines Hortes ist dann gegeben, wenn die Betreuung aufgrund von Berufstätigkeit, Studium oder Ausbildung der Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils benötigt wird.
Falls die Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme bei Ihnen vorliegt, überweist das Landratsamt Kitzingen den monatlichen Beitrag oder den entsprechenden Anteil des Beitrags direkt an die Kindertageseinrichtung.
Christine Reichhard
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di ganztags, Fr vormittags)"
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Tel: +49 (9321) 928-0
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